Warum ist das neue Tierschutzgesetz dermaßen enttäuschend?

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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sabine A. •

Warum ist das neue Tierschutzgesetz dermaßen enttäuschend?

Warum setzt sich ihre Partei dermaßen enttäuschend für Tiere ein?

Warum werden die Langstreckentransporte nicht verboten?

Warum wird nicht von ihrer Partei entschieden gegen die Kohlenmonoxid-Betäubung von Schlachtschweinen vorgegangen?

Warum erlaubt das neu auch von ihrer Partei überarbeitete Tierschutzgesetz weiterhin die betäubungslose Amputationen bei Ferkeln, Masthühnern etc.?

Warum bleibt die Anbindehaltung weiterhin bei Kleinbetrieben möglich?

Sie sind eine grüne Partei, warum setzen sie sich viel zu wenig für ein wirklich humanes Tierschutzgesetz ein?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Idee wurde von ostdeutschen Bürgerrechtler*innen bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich festgehalten, dass sie die Grundgesetzerweiterung des Artikels 20a für eine der wesentlichen der deutschen Verfassungsgeschichte hält. Sie haben recht damit, wenn sie sagen, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klafft. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist der Anspruch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.

Dieses Gesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468 

Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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