Wie sollen Durchschnittsverdiener nach einer Trennung Unterhalt zahlen und weiterhin für Ihre Kinder da sein? Ist es mit unserem Grundgesetz vereinbar, dass in Hartz 4 finanz. besser ist als in Arbit?

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Nadine S. •

Wie sollen Durchschnittsverdiener nach einer Trennung Unterhalt zahlen und weiterhin für Ihre Kinder da sein? Ist es mit unserem Grundgesetz vereinbar, dass in Hartz 4 finanz. besser ist als in Arbit?

Ein Durchschnittsverdiener zahlt ca. 1200 Euro Unterhalt für drei Kinder! Er zahlt mehr als doppelt so viel Lohnsteuern wie der kinderlose Ehegatte. Wenn er die Kinder zu 30, 40% betreut, wie soll er dann von knapp 1200 Euro Selbstbehalt eine Wohnung und Kinder finanzieren? Keine Chance! Das verrückte ist, dass er nur gesetzl. Anspruch auf eine entsprechend große Wohnung und auf zus. Betreuungskosten für die Kinder hat, wenn er in Hartz IV kommt! Stichwort temporäre Bedarfsgemeinschaft, zu lesen bei ISUV.de! Sie sind nun bei den Koalitionsverhandlungen/Familienrecht dabei. Soll es Ihrer Meinung nach so bleiben, dass viele Väter, die durchschnittlich verdienen, nicht in der Lage sind, für ihre Kinder da zu sein und auch die Mütter entlasten zu können? Im Selbstbehalt von 1160 Euro soll eine Wohnung bis zu 430 Euro WARM berücksichtigt werden. Es ist realitätsfern und kinderfeindlich! Bisher wird lieber in Kauf genommen, dass die Mutter überlastet werden und die Kinder ins Heim kommen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Verbesserung der Situation getrennt erziehender Eltern ist uns ein wichtiges Anliegen. Insofern sind wir sehr froh, dass wir uns in den Koalitionsverhandlungen auf verschiedene Verbesserungen für die von Ihnen beschriebene Konstellation verständigen konnten. Wir wollen beide Eltern dabei unterstützen, auch nach der Trennung gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum wollen wir Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Analog sollen die Mehrbedarfe auch über die Steuer berücksichtigt werden. Im Unterhaltsrecht sollen die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser beachtet werden. Dabei muss das Existenzminimum des Kindes jedoch gesichert sein. Bereits heute ist mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden – und das sind zu rund 90 Prozent Frauen – und ihre Kinder von Armut bedroht. Änderungen im Unterhaltsrecht müssen sorgfältig austariert werden und sollten nicht zu finanziellen Verschlechterungen für bereits heute von Armut bedrohte Familien führen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

 

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