wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Sehr geehrter Herr Dr. R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Zwischenzeitlich hat sich die politische Situation geändert. Die Debatte um eine Impfpflicht ist abgeschlossen. Es wird nach derzeitigem Stand keine Impfpflicht in Deutschland geben. Ich persönlich hätte mir, wie Sie sicherlich bemerkt haben, eine andere Entscheidung gewünscht. Meine Argumente hierfür können Sie anhand meiner damaligen Rede im Deutschen Bundestag nachvollziehen: https://dbtg.tv/cvid/7535151. Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Deutschen Bundestags. Ich werbe trotzdem mit Nachdruck dafür, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. 

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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