Setzen Sie sich für den Erhalt psychotherapeutischer Leistungen ein, indem Sie gegen die geplante Budgetierung sowie Honorarkürzungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung stimmen?
Sehr geehrte Frau Uhlig,
mit großer Sorge verfolge ich die geplante Wiedereinführung der Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen.
Psychische Erkrankungen verursachen hohe persönliche und volkswirtschaftliche Kosten. Die ambulante Psychotherapie ist mit nur rund 0,9 % der GKV-Ausgaben äußerst wirtschaftlich und kostet etwa 13-mal weniger als stationäre Behandlungen.
Sachverständige und Fachverbände warnen, dass die Budgetierung das ambulante Versorgungsangebot um 25 % verringern könnte:https://www.aerzteblatt.de/news/reduzierung-von-kapazitaten-in-der-psychotherapeutischen-versorgung-befurchtet-1dd33a76-1b88-49f2-bcf9-ce2c83153793
Schon heute warten Betroffene durchschnittlich 142 Tage auf einen Therapieplatz. Bitte setzen Sie sich für eine dauerhaft gesicherte ambulante psychotherapeutische Versorgung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Einsatz für eine gute psychotherapeutische Versorgung.
Ich stimme Ihnen zu. Bereits heute sind die Wartezeiten zu lang, der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steigt und viele Praxen stehen unter wirtschaftlichem Druck.
Daher braucht es keine Vorschläge, die die Versorgungslage verschlechtern, sondern Maßnahmen, die sie verbessern. Hilfsangebote müssen schneller und niedrigschwelliger verfügbar sein. Es braucht eine gezielte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, eine Angleichung der Versorgung in Stadt und Land sowie eine adäquatere Versorgung für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen. Als Bundestagsfraktion haben wir dazu folgenden Antrag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
All das kann ohne Fachkräfte nicht funktionieren. Daher braucht es endlich eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist aus meiner Sicht mit heißer Nadel gestrickt, in den Belastungen unausgewogen und verschlechtert insbesondere die psychotherapeutische und hausärztliche Versorgung. In seiner jetzigen Form werden wir dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig, MdB
