Frage an Kerstin Andreae bezüglich Recht

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Kerstin Andreae
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Kerstin Andreae von Milan O. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Andreae,

warum haben Sie am 01.03. nicht an der Abstimmung zum Leistungsschutzrecht teilgenommen?

Wie sich herausgestellt hat, hätte es mit den Nein-Stimmen aus der Regierungskoalition eine relative Mehrheit gegen das Gesetz gegeben.
Ich hoffe inständig, dass Sie und ihre 52 Kollegen wichtige Gründe hatten nicht abzustimmen.

Wenn Sie bei Abstimmungen, die für mich von besonderem Interesse sind, ohne wichtigen Grund nicht teilnehmen, sehe ich keinen Sinn darin Ihnen erneut zu vertrauen.

Ich bitte Sie daher Ihre Beweggründe nachvollziehbar darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Milan Oberkirch

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Oberkirch,

ich wäre sehr gerne bei der Abstimmung persönlich anwesend gewesen um gegen diesen Unsinn zu stimmen, lag aber leider mit einer Grippe im Bett.

Das Leistungsschutzrecht wird klamme Presseverlage nicht retten, gefährdet den Informationsfluss im Netz und wird Journalistinnen und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Wir Grüne wollen, dass Journalismus finanzierbar bleibt und dass Journalisten von ihrem Job auch leben können. Dazu braucht es tragfähige Finanzierungsmodelle aber kein Leistungsschutzrecht. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist es den Verlagen bisher nicht gelungen, funktionierende Geschäftsmodelle für ihr journalistisches Angebot im Internet zu entwickeln. Einige Verlage haben ihre Publikationen aufgrund der Finanzierungsprobleme eingestellt oder mussten Insolvenz anmelden. Es gibt sicherlich einiges an den Suchmaschinenbetreiber zu kritisieren. Die ökonomischen Probleme der Presseverlage und damit des Journalismus haben sie jedoch nicht verursacht. Sie übernehmen nicht die Produkte der Presseanbieter, auch wenn sie grundsätzlich auf Inhalte im Netz angewiesen sind. Suchmaschinen machen vielmehr die Onlineangebote der Presseverlage auffindbar und bringen diesen sogar Besucher und dadurch Werbeeinnahmen auf ihre Seiten. Insgesamt ist das Leistungsschutzrecht nichts anderes als ein verfrühtes schwarz-gelbes Wahlkampfgeschenk an wenige große Verlage.

Herzliche Grüße

Kerstin Andreae MdB