Frage an Kerstin Andreae bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Kerstin Andreae
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Philipp P. •

Frage an Kerstin Andreae von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Andreae,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

wir als Bündnis9/Die Grünen haben zum Schächten eine klare Position und hatten bereits in der 17. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine Regelung zum Schlachten mit Elektrokurzzeitbetäubung. Das ist nach unserer Auffassung ein verfassungskonformer Kompromiss zwischen dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz. Das erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren Leiden und Schmerzen.

Es muss übrigens Ziel der gesamten Gesellschaft sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun beim Schlachten und bei der Haltung. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle - egal welcher Religion wir angehören. Fakt ist leider, dass die milliardenfache Tierquälerei in unseren Tierfabriken durch die Massentierhaltung in keinem Verhältnis zum Schächten steht.

Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin Andreae