Frage an Kerstin Kassner bezüglich Jugend

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Kerstin Kassner
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Frage an Kerstin Kassner von Kathrin M. bezüglich Jugend

Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.

Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?

Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?

Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?

Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar? https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf

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Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?

Das Wunsch und Wahlrecht nimmt im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zurecht eine zentrale Bedeutung ein. Die Umsetzung des SGB VIII obliegt den Kommunen. Zudem ist es auch Aufgabe der Landesgesetzgebung, das Verhältnis zwischen Kindertagepflege und Kindertagesstätten auszugestalten. Hier bestehen große Defizite.
DIE LINKE setzt sich seit Jahren für ein Kitaqualitätsgesetz ein, um bundesweit zu einheitlicheren Standards in der Kinderfrühförderung und Kinderbetreuung zu gelangen. Es kann und darf nicht sein, dass Kinder komplett unterschiedliche Bedingungen vorfinden, nur weil sie in unterschiedlichen Kommunen aufwachsen müssen. Der Geltungsbereich eines Kitaqualitätsgesetzes soll Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfassen und dabei die jeweiligen Besonderheiten der Frühförderungseinrichtungen berücksichtigen. Ein entsprechendes Kitaqualitätsgesetz würde bestehende wie strukturelle Ungleichgewichte auch zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen reduzieren und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stärken.

Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?

Die derzeit vollkommen unterschiedlichen Vergütungsstrukturen wie auch die mangelnde soziale Absicherung von Tagespflegepersonen in selbständigen Beschäftigungskonstruktionen ist für uns nicht hinnehmbar. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine insgesamt bessere Anerkennung der Tätigkeiten aus und hat in diesem Kontext auch den Streik für eine Aufwertung von Sozial und Erziehungsberufen unterstützt. Gerade im Bereich der Kinderbetreuung muss unserer Meinung nach gelten: Gutes Geld für gute Arbeit! DIE LINKE favorisiert aber ein tarifgebundenes Anstellungsverhältnis in den Kommunen mit den damit einhergehenden Vorteilen für die Beschäftigten inkl. sozialer Absicherung bei Krankheit, im Alter oder Arbeitslosigkeit.

Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?

Das Modell ist der LINKEN bekannt. DIE LINKE favorisiert aber ein tarifgebundenes Anstellungsverhältnis in den Kommunen mit den damit einhergehenden Vorteilen für die Beschäftigten inkl. sozialer Absicherung bei Krankheit, im Alter oder Arbeitslosigkeit.

In Dänemark sind Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte regionaler Tagespflegeagenturen unter dem Dach der Kommunen. Eine solche Lösung wollen wir auch für Deutschland. DIE LINKE setzt sich für die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger und tarifgebundener Beschäftigung für Tagesmütter und -väter auf kommunaler Ebene ein. Hier käme den Jugendämtern die Aufgabe zu, Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig einzustellen.