Frage an Kerstin Tack bezüglich Umwelt

Kerstin Tack
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SPD
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Frage von Jörg B. •

Frage an Kerstin Tack von Jörg B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Tack,

Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen. Wir hatten Ihnen ein erläuterndes Schreiben per Post zugesandt.

Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:

1. Bundesweite Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle wie am De-Haën-Platz in Hannover, indem die privaten Eigentümer von der finanziellen Belastung der Sanierung freigestellt werden, sofern keine Kenntnis über und kein Verschulden an den Altlasten besteht.

2. Definition der Fristen bzgl. des § 9 BBodSchG

3. Finanzielle Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen

4. Gesetzliche Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis

Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden. Am 14.9.2013 wollen wir gern eine Auswertung der Kandidatenrückmeldungen veröffentlichen. Daher bitten wir Sie, Ihre Antwort bis zum 13.9.2013 einzustellen.

Für den Vorstand der BI:
Michael Arnold
Jörg Baltruweit
Henrich Fenner
Sabine Sievert

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da Sie mir dieselben Fragen bereits postalisch im August gestellt hatten und ich ebenfalls postalisch darauf antwortete, werde ich meine Antwort hier noch einmal wiedergeben:

Wie Sie auch von bereits geführter Korrespondenz zu dem Thema wissen, stehe ich in engem Kontakt zur Region Hannover. Für die Frage, ob es auf kommunaler Ebene Versäumnisse gab, beziehungsweise ob die Stadt Hannover rechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist, steht das Verfahren des Verwaltungsgerichtes bis heute aus. Nur hier sehe ich noch eine Perspektive für eine finanzielle Rückabwicklung im Falle der Sanierung in der List. Zu betonen ist aber auch die schnelle Sanierung am De-Haen-Platz durch die Region Hannover und die bereitwillige Beteiligung zumindest an einem Teil der Kosten.

Auf Landesebene hat die neue rot-grüne Regierung die Schaffung eines Altlastenfonds im Koalitionsvertrag festgehalten, allerdings mangelt es bisher an der hierfür notwendigen Kooperation der Wirtschaft wie in anderen Bundesländern, wo ein solcher Fonds funktioniert.

Auch für Hannover ist ein Altlastenprogramm aufgelegt worden, wie Sie sicherlich wissen.

Wenn der zuständigen Behörde Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, soll sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen ergreifen (§ 9 Abs. 1 BBodSchG). Diese Regelung ist die wichtigste Regelung im Vorfeld einer Sanierung und ermöglicht der zuständigen Behörde die vor Erlass von Einzelanordnungen erforderliche Aufklärung des Sachverhalts. Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein hinreichender Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, kann die zuständige Behörde dem möglichen Sanierungspflichtigen die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung aufgeben. Die Abs. 1 und 2 regeln damit die sog. Amtsermittlung einerseits und den Gefahrerforderungseingriff andererseits. Eine verbindliche Frist für den Beginn der Untersuchungen sieht das BBodSchG nicht vor. Es wäre in der Tat zu prüfen, ob eine Beschleunigung nicht dazu beitragen könnte, in der Folge weitere rechtliche Probleme zu vermeiden und auch für die Zustandsstörer zu mehr Rechtssicherheit führen würde.

Nach dem Umweltinformations- und dem Informationsfreiheitsgesetz besteht für jeden Interessierten und Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Altlastenkataster. Hier können für das betreffende Grundstück die Bewertungen der Behörde, Angaben zur Nutzungsgeschichte und aktueller Nutzung, vorliegende Gutachten bzw. Daten der durchgeführten behördlichen Maßnahmen erfahren werden. Ob vor diesem Hintergrund ein Notar beauftragt werden soll, öffentlich zugängliche Informationen zu prüfen, erscheint mir nicht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack