Angreifbarkeit CannG Entwurf

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Tom K. •

Angreifbarkeit CannG Entwurf

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

Wie wollen Sie sicherstellen, dass eine Zustimmung des Bundesrates zum CannG nicht erforderlich sein wird?

Wir können ja sicher davon ausgehen, dass die Union versuchen wird, mit irgendeinem Hebel das Gesetz NACH pot. Verabschiedung immer noch per Klage zu kippen.

Ich sehe die Gefahr an dieser Stelle insbesondere bei der geplanten Streichung von THC aus dem BtmG.

Mfg

Tom K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

das Cannabisgesetz ist ein Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben. Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis. Von nun an wird niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert. Wir regulieren den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis Clubs. Die Entkriminalisierung schafft Kapazitäten bei Polizei und Justiz. Zukünftig ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm in der Wohnung erlaubt und muss nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Das Gesetz umfasst drei entscheidende Bausteine: Entkriminalisierung, Eigenanbau und Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Cannabis Clubs. Zentral dabei ist, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird. Die Änderung von Gesetzen, die zustimmungsbedürftig waren, ist nicht schon aus diesem Grunde zustimmungsbedürftig. Vielmehr ist dies im Ausgangspunkt nur dann der Fall, wenn das ändernde Gesetz selbst neue zustimmungsbedürftige Regeln enthält. Das Cannabisgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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