In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen.
Unser Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt. Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung juristisch entschieden.
Ich sehe die aktuellen Überlegungen der Bundesregierung, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln, kritisch.
Ich halte es für den falschen Weg, die Finanzierungslücken durch eine stärkere Heranziehung von Angehörigen schließen zu wollen. Wer die bestehende 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt nun infrage stellt, löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung, sondern verlagert die Kosten auf die Familien von Pflegebedürftigen.
Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.
