Ich halte es für den falschen Weg, die Finanzierungslücken durch eine stärkere Heranziehung von Angehörigen schließen zu wollen. Wer die bestehende 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt nun infrage stellt, löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung, sondern verlagert die Kosten auf die Familien von Pflegebedürftigen.
Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.
Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht:
Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen.
Das geltende Recht sieht einen Widerspruch gegen Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Die ePA ist keine Voraussetzung, um ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beanspruchen zu können.
Ich werde mich auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden.
