Sollte die Amtszeit von Amtsträger*innen in der Bremer Bürgerschaft begrenzt werden?
Ich werde über dieses Thema bald eine Debatte führen und da würde mich Ihre Perspektive interessieren.
Liebe Grüße!
Sehr geehrter. E. O. F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Frage nach einer Begrenzung der Amtszeit von Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft wird immer wieder diskutiert. Den Wunsch nach Erneuerung und frischen Impulsen kann ich gut nachvollziehen – eine starre Mandatszeitbegrenzung halte ich dennoch für den falschen Weg.
Im Kern geht es um das Wahlrecht. In unserer Demokratie entscheiden allein die Wähler*innen, wem sie ihr Vertrauen schenken – und das bei jeder Wahl aufs Neue.
Eine gesetzliche Höchstdauer würde diese Entscheidung vorwegnehmen und damit die Einflussmöglichkeiten der Wähler*innen einschränken. Wenn eine Abgeordnete engagiert arbeitet und breite Unterstützung genießt, sollte es weiterhin in der Hand der Wähler*innen liegen, ihr das Mandat erneut zu übertragen.
Zugleich findet Erneuerung bereits innerhalb der Parteien statt. Kandidat*innen werden in demokratischen Verfahren aufgestellt – durch Parteitage oder Mitgliederentscheide. Dabei wird bewusst darauf geachtet, unterschiedliche Perspektiven, Generationen und Kompetenzen abzubilden. Neue Impulse entstehen also nicht erst bei der Wahl, sondern schon im Vorfeld.
Hinzu kommt: Parlamentarische Arbeit im deutschen Bundestag oder den Landtagen ist komplex und erfordert Erfahrung. Gerade in Bremen, wo Landes- und Kommunalpolitik eng verzahnt sind, ist das Wissen erfahrener Abgeordneter für eine umfassende Begleitung und Kontrolle von Gesetzgebung und Verwaltung wertvoll, welches durch feste Fristen verloren gehen würde.
Auch die Attraktivität des Mandats spielt eine Rolle. Wer von vornherein nur für eine begrenzte Zeit tätig sein kann, wird sich unter Umständen gegen eine Kandidatur entscheiden – insbesondere, wenn damit berufliche Risiken verbunden sind. Wir sollten aber ein Interesse daran haben, dass sich Menschen langfristig engagieren.
Demokratie lebt vom Zusammenspiel aus neuen Ideen und Erfahrung. Dieser Ausgleich entsteht durch Wahlen und innerparteiliche Verfahren – nicht durch starre gesetzliche Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
