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Warum soll die Kostenahme der GKV für Verfahren der Besonderen Therapierichtungen gestrichen werden und für Methoden der Komplementärmedizin bestehen bleiben?

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von hildegard P. •

Warum soll die Kostenahme der GKV für Verfahren der Besonderen Therapierichtungen gestrichen werden und für Methoden der Komplementärmedizin bestehen bleiben?

Der Kabinettsentwurf zum GKV BStabG sieht die Streichung des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen vor. Die Kostenerstattung nach Erstattung soll § 11 Abs. 6 SGB V soll entfallen.
Derzeit erstatten 70 von 90 GKV die Kosten für Osteopathie, davon übernehmen 40 GKV diese als Satzungsleistungen. Lt WHO gehört Osteopathie ebenso wie die Künstlerischen Therapien zur Komplementärmedizin. Werden die Kosten trotz des Spargebots weiterhin übernommen bzw. durch eine Richtlinie des G-BA für Musik- und Kunsttherapie u.a. für GKV Versicherte ermöglicht.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau P.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Ich verstehe gut, dass das Thema Finanzierung homöopathischer Leistungen viele Menschen persönlich sehr bewegt – gerade wenn man mit Homöopathie gute Erfahrungen gemacht hat und sie als Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses anwendet und schätzt.

 

Die Einsparungen, die durch die Streichung der Satzungsleistung erzielt werden können, sind tatsächlich nur gering. 

 

Wichtig ist, dass diese Leistungsstreichung ausdrücklich nicht bedeutet, dass Homöopathie nicht mehr zur Verfügung steht. Selbstverständlich bleibt es jeder Person weiterhin möglich, homöopathische Mittel zu nutzen und entsprechende Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Der Punkt ist allein: Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.

 

Uns ist außerdem wichtig, dass Menschen sich im Gesundheitswesen nicht „zwischen den Stühlen“ fühlen. Viele Patient*innen wünschen sich mehr Zeit, Zuwendung und einen Blick auf den ganzen Menschen – und erleben diese Haltung manchmal eher in komplementären Angeboten als im regulären System. Diese Erfahrung nehmen wir ernst. Genau deshalb setzen wir uns politisch dafür ein, die Regelversorgung menschlicher und zugewandter zu machen: durch weniger Bürokratie, aber auch durch den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung und damit für mehr Qualität.

 

Wenn wir unnötige Behandlungen reduzieren, entsteht Raum für das, was Patient*innen oft am meisten brauchen: Zuwendung, Zeit, den ganzheitlichen Blick auf die individuelle Lebenssituation. Ganzheitlichkeit und evidenzbasierte Medizin sind für uns kein Widerspruch – sondern ein Anspruch an ein modernes Gesundheitssystem.

 

Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten auch kreative Therapieansätze ausgeschöpft werden. Da sie individuell auf den einzelnen Menschen eingehen, können kunstbasierte Gesundheitsangebote besonders wirkungsvoll die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Wohlbefinden adressieren. Die WHO hebt deshalb zurecht die Bedeutung ihrer Integration in bestehende Gesundheitsdienste hervor.

Obwohl in einigen Leitlinien der AMWF künstlerische Therapien empfohlen werden, gehören Kunst- und Musiktherapie in Deutschland bisher weder in den Regelleistungskatalog der GKV noch sind sie fester Bestandteil der therapeutischen Versorgungslandschaft.

 

Es sollte ein bedarfsgerechter Zugang zur Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie ermöglicht, sowie einheitliche Qualitätsstandards etabliert werden. Wir Grüne schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Geregelt werden müssen Ausbildungsstandards, das Qualifikationsniveau und der Vergütungsrahmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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