Wenn das mit Alkohol so gehandhabt wird, warum unterstützt die CSU statt eines Verbots nicht einen verantwortungsvollen Konsum von Cannabis bei Erwachsenen?

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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Stefan K. •

Wenn das mit Alkohol so gehandhabt wird, warum unterstützt die CSU statt eines Verbots nicht einen verantwortungsvollen Konsum von Cannabis bei Erwachsenen?

Sehr geehrter Herr Holetschek,

die Experten sind sich einig, dass die Prohibition der letzten Jahrzehnte gescheitert ist - Cannabis wird trotzdem konsumiert.

Welche Vorteile sehen Sie denn darin, dass sich Erwachsene ihr Cannabis bei einem Dealer auf dem Schwarzmarkt holen, statt in einem CSC oder es selbst anbauen?

Ist das nicht viel gefährlicher, wenn man damit rechnen muss, dass das Cannabis vom Schwarzmarkt toxische Beimengungen enthalten kann oder synthetische, hochpotente Cannabinoide?

Obwohl die Abgabe an Jugendliche gar nicht vorgesehen ist: Wäre es nicht weniger schlimm, wenn ein Jugendlicher durch volljährige Freunde an "sauberes" Cannabis (aus einem CSC oder Eigenanbau) gelangt statt es beim Dealer zu kaufen?

Ich kann die Vorzüge des Schwarzmarktes hier nicht nachvollziehen, können Sie mir das bitte erklären?

Alkohol darf übrigens ab 14 (in Begleitung der Eltern) getrunken werden, wären Sie dafür, das Alter auf 18 heraufzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

es ist richtig, dass übermäßiger Alkoholkonsum ein bedeutsames Risiko mit erheblichen Folgen für die Gesundheit – gerade für junge Altersgruppen – darstellt. In gesundheitspolitischer Hinsicht gehören die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Erwachsenen mit Alkohol sowie insbesondere die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher sowie die Eindämmung des Rauschtrinkens bei jungen Altersgruppen schon lange zu den erklärten Zielen der Staatsregierung. Zudem ist ein konsequenter Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts von großer Bedeutung. Zudem spricht sich das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) dafür aus, das sogenannte begleitete Trinken, bei dem Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren in Bars oder Restaurants Alkohol konsumieren dürfen, wenn sie dabei von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, abzuschaffen (https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-geht-verstaerkt-gegen-alkohol-gefahren-vor-bayerns-gesundheitsminister-zur/).

Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen. Denn Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche gesundheitliche Gefahren längst evident sind. Zu diesen zählen neben körperlichen Erkrankungen wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen insbesondere psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen sowie zudem Suizidalität. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Risiken durch Cannabis aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Hirnreifung besonders hoch. Aus den zahlreichen verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu dieser Thematik sei exemplarisch auf die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie „Cannabis: Potenzial und Risiken“ (CaPRis-Studie) hingewiesen.

Daher lehnt das StMGP das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtprävention sowie rechtlichen Gründen schon lange entschieden ab. Dies ist längst Konsens zahlreicher maßgeblicher Expertinnen und Experten; so z. B. auch explizit im gemeinsamen  Schreiben von Ärzteschaft, Apothekerschaft, Wissenschaft, Lehrerschaft und Polizei vom 08.12.2023 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages formuliert (https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/cannabisgesetz-stoppen).

Das StMGP engagiert sich weiterhin konsequent mit vielfältigen Präventionsangeboten im Kontext von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen – insbesondere auch im Bereich Cannabis – und investierte im Jahr 2023 mehr als acht Millionen Euro in Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote. Nähere Informationen zu Präventionsmaßnahmen des StMGP im Zuge der Cannabis-Legalisierung finden sich in der Pressemitteilung vom 1. September 2023 unter https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-start-fuer-den-praeventionsbeauftragten-fuer-psychische-gesundheit-und-sucht/.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek

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