Wieso werden Geimpft- und Genesenen-Status im Bezug auf die Dauer der Gültigkeit nicht endlich gleichgestellt und wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

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Klaus Holetschek
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Frage von Stefan B. •

Wieso werden Geimpft- und Genesenen-Status im Bezug auf die Dauer der Gültigkeit nicht endlich gleichgestellt und wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Guten Tag Herr Holetschek,
Sie haben ja die Empfehlung zur Neueinschätzung des Genesenen-Status der Gesellschaft für Virologie bereits zur Kenntnis genommen (https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/#). Wieso wird dieser Experten-Einschätzung so wenig bzw. gar keine Beachtung geschenkt? Und wieso werden Geimpft- und Genesenen-Status im Bezug auf die Dauer der Gültigkeit nicht endlich gleichgestellt?
Das gern angebrachte Argument, dass man – ich zitiere eine Ihrer Antworten hier – „den Schwellenwert für die Höhe des Antikörpertiters, ab dem ein sicherer Schutz angenommen werden kann, noch nicht kennt“ kann ja als Argument nur bedingt gelten, da diese Erkenntnis ja generell als Maßstab angelegt werden muss – egal ob nun Anti-Körper durch eine Impfung oder durch eine durchgemachte Infektion entstehen. Wieso also wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Mit freundlichen Grüßen, Stefan B.

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Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen kann: 

 

Die Gesellschaft für Virologie (GfV) hat am 30.09.2021 eine aktualisierte Stellungnahme zur Immunität von Genesenen veröffentlicht. Die GfV geht davon aus, dass die Dauer des Schutzes nach SARS-CoV-2-Infektion mindestens ein Jahr beträgt. Bayern steht zur Frage einer möglichen Verlängerung des Zeitraums des Genesenenstatus in engem Austausch mit den anderen Ländern und dem Bund. Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) analysieren derzeit die Situation fachlich sehr intensiv, sehen die Datenlage für eine Verlängerung des Genesenenstatus aber aktuell noch nicht als ausreichend an. Daher sehen bisher sowohl die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) als auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) – beides Rechtsverordnungen des Bundes – einen Genesenenstatus für sechs Monate nach Infektion vor.

 

Eine mögliche zukünftige Anpassung der Dauer des Genesenenstatus, abhängig von der fachlichen Einschätzung des RKI und der STIKO, obliegt dem Bund.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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