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Antwort 13.09.2021 von Klaus Holetschek CSU

Geimpfte tragen kaum noch zum Infektionsgeschehen bei. Auf Tests von Geimpften kann daher aus Sicht des Infektionsschutzes verzichtet werden.

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Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU
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Antwort 06.05.2021 von Klaus Holetschek CSU

(...) Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger vor. (...)

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Antwort 13.04.2021 von Klaus Holetschek CSU

(...) die vom Paul-Ehrlich-Institut berichteten Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca nehme ich sehr ernst. (...)