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Wie wollen Sie die gesellschaftlichen Mehrkosten durch die Honorarkürzung für Psychotherapeuten decken?

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Klaus Mack
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Frage von Justus R. •

Wie wollen Sie die gesellschaftlichen Mehrkosten durch die Honorarkürzung für Psychotherapeuten decken?

Sehr geehrter Herr Mack,

der Einheitliche Bewertungsausschuss hat zum 01.04.2026 eine Kürzung der Honorarvergütung um 4,5% für Psychotherapeuten beschlossen. In mir löst diese Entscheidung Entsetzen und Fassungslosigkeit aus: Wie viel ist psychische Gesundheit wert?

Damit wird für mich als Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) und für alle niedergelassenen Psychotherapeuten der wirtschaftliche Anreiz reduziert, gesetzlich versicherte Personen mit psychischen Erkrankungen zu behandeln.

Die Folge: GKV-Patienten mit psychischen Erkrankungen warten noch länger auf eine Therapie, die Chronifizierungswahrscheinlichkeit steigt, ihre AU-Zeit wird noch länger, die Krankenkassen zahlen mehr Krankengeld und die Wahrscheinlichkeit für Frühberentung steigt. Diese Probleme sind schon vorhanden (siehe DGPPN-Faktenblatt) und die Honorarkürzung verschärft diese weiterhin. Mich würde interessieren wie sie in der Regierung die resultierenden Mehrkosten decken wollen?

MfG

Justus R., Psychologe, PiA

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Antwort von CDU

Zunächst ist mir wichtig zu betonen, was Sie auch schon angemerkt hatten - Die Vergütungsentscheidung zum 1. April 2026 wurde nicht direkt von der Politik getroffen, sondern vom Erweiterten Bewertungsausschuss im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung. Dort wurde die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent abgesenkt; zugleich wurden Strukturzuschläge angehoben. 

Aus Sicht der CDU/CSU darf, das aber nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen führen. Die Union hat sich bereits im Bundestag dafür eingesetzt, die Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen zu stärken, Wartezeiten zu verkürzen, Chronifizierungen zu vermeiden und die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterzuentwickeln. 

Genau daran knüpft auch der aktuelle Koalitionsvertrag an: Dort ist vereinbart, die Vergütungsstrukturen so anzupassen, dass eine bedarfsgerechte Versorgung möglich ist, insbesondere auch mit Blick auf Kurzzeittherapien. Außerdem sollen Notversorgung durch Psychotherapeuten, bessere Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie den ländlichen Raum und die gesicherte Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie umgesetzt werden. Zusätzlich sollen niedrigschwellige Online-Beratung und digitale Gesundheitsanwendungen Prävention und Versorgung stärken. 

Unser Ziel ist, Folgekosten durch schnellere Versorgung und bessere Steuerung zu vermeiden – nicht sie im Nachhinein finanzieren zu müssen. Wo Entscheidungen der Selbstverwaltung die Versorgung verschlechtern, müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüfen.

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