Frage an Konstantin von Notz bezüglich Staat und Verwaltung

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sascha S. •

Frage an Konstantin von Notz von Sascha S. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag,

in den Föderalismusreformen wurde festgelegt, dass Justiz Ländersache ist. Was würde der Deutsche Bundestag tun, wenn sich ein Bundesland nicht mehr an das Grundgesetz hält? Wie stehen die Grünen zur Todesstrafe?

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Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Das Grundgesetz regelt das Staatsorganisationsrecht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich hierbei für ein föderales System entschieden, in dem die Gesetzgebungs- und Aufsichtskompetenzen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind. Diese föderale Struktur dient, ebenso wie die Gewaltenteilung, dazu, Gefahren für unsere Demokratie vorzubeugen.

Der Kern des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung: Die Parlamente sind für die Gesetzgebung zuständig (Legislative), die Regierungen setzen diese um (Exekutive) und die unabhängigen Gerichte wiederum sorgen dafür, dass geltendes Recht eingehalten wird (Judikative). Diese Checks & Balances existieren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Selbst wenn also der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten würde, dass eine der drei Gewalten eines Bundeslandes sich nicht mehr an die Vorgaben des Grundgesetzes hält, würde diese immer noch durch die anderen beiden Gewalten wieder eingehegt werden können. Ein landesrechtliches Gesetzgebungsorgan muss sich an das Grundgesetzes halten, sonst wird das entsprechende Gesetz vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Auch eine Exekutivhandlung kann gerichtlich überprüft werden. Eine gerichtliche Entscheidung kann mit Rechtsmitteln ggf. bei einem Bundesgericht überprüft werden. Durch diese Verzahnung wird in dem staatsorganisationsrechtlichen System der Bundesrepublik die Sicherung unserer demokratischen Ordnung durch gegenseitige Kontrolle gewährleistet.​

Das deutsche Grundgesetz ist gekennzeichnet durch eine Besonderheit, die sich aus der deutschen Vergangenheit ergibt: Die in Artikel 1 – 19 verbürgten Grundrechte gelten mit Verfassungsrang und binden alle Staatsgewalt. Sie können durch kein Gesetz angegriffen oder verändert werden.

Wir Grüne stehen klar gegen die Todesstrafe. Das in Art. 2, Abs. 2 GG festgehaltene Recht auf Leben ist für uns nicht verhandelbar. Die Europäische Union und Deutschland müssen sich vehement dafür stark machen, dass Exekutionen weltweit nicht mehr als Mittel der Justiz eingesetzt werden. Weltweit warten tausende Häftlinge auf die Vollstreckung eines Todesurteils. Allein 2016 wurden laut Amnesty International mindestens 1032 Exekutionen vollstreckt. Diese Zahl beinhaltet nicht jene Hinrichtungen, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Es wird vermutet, dass dies mehrere Tausend Menschen waren.

Wir Grüne werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese unmenschliche Praxis ein Ende hat. Justizsysteme dürfen das Grundrecht auf Leben eines jeden Menschen nicht antasten.

Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin von Notz

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