Frage an Konstantin von Notz bezüglich Gesundheit

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Niklas N. •

Frage an Konstantin von Notz von Niklas N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Konstantin von Notz,

mit Hinblick auf die aktuellen Prognosen verschiedener Instituionen zur nächsten Bundestagswahl liegt ihre Partei vor allen anderen. Möglicherweise stellt ihre Partei 2021 die Regierung. Mir stellt sich die Frage, wie wichtig Ihnen ganz persönlich und auch ihrer Partei die Legalisierung von Cannabis ist? Gedenken Sie, dass sich ihre Partei gegenüber beispielsweise der Union, sollten Sie mit ihnen koalieren, mit dieser Forderung durchsetzen wird? Wie wichtig ist ihrer Partei dieses Anliegen? Werden die Bürger unseres Landes ab der nächsten Bundesregierung mit der Legalisierung von Cannabis rechnen können? Danke für Ihre Zeit.

Hochachtungsvoll
N. N.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Gerne versuche ich im Folgenden Ihre Frage zu beantworten.

Wir wollen die Strafverfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis beenden. Hierzu haben wir bereits im Jahr 2015 einen sehr umfassenden Entwurf eines sogenannten Cannabiskontrollgesetzes im Deutsche Bundestag vorgelegt. Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804204.pdf.

In unserem Cannabiskontrollgesetz haben wir einen möglichen Weg dargestellt, wie der Schwarzmarkt ausgetrocknet und der organisierten Kriminalität entrissen werden könnte: durch einen regulierten Markt mit der Möglichkeit zur legalen Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene in lizenzierten Fachgeschäften. Diese Geschäfte unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen das Geschäft nicht betreten und kein Cannabis erwerben. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kunden über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen. Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein. Der Anbau von Cannabis unterliegt strengen Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert. Der Besitz einer begrenzten Menge Cannabis für den Eigenbedarf sollte unseres Erachtens erlaubt sein. In unserem grünen Cannabiskontrollgesetz schlagen wir vor, dass der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt sein soll. Nach unserem Gesetzentwurf ist auch der Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf erlaubt.

Ihre Fragen zu möglichen Regierungsbündnissen nach der nächsten Bundestagswahl, von der heute niemand weiß, wann sie stattfinden wird, sind insgesamt nur sehr schwer zu beantworten. Ich halte auch wenig davon, nun darüber zu spekulieren, ob die Grünen – in welcher Konstellation auch immer - letztlich mitregieren oder nicht. Sicher kann ich Ihnen aber eines sagen: Sollte sich die Partei dazu entschließen, ein wie auch immer geartetes Bündnis einzugehen, werden wir, wie in der Vergangenheit auch, inhaltlich hart verhandeln – sicherlich auch über diesen Punkt.

Mit besten Grüßen nach Hamburg!
Konstantin von Notz

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