Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, würden sie befürworten, dass die Reisefreiheit der Mitglieder des/Ihres PKGr in "Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko" (SmbS) eingeschränkt/unterbunden wird ?

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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, würden sie befürworten, dass die Reisefreiheit der Mitglieder des/Ihres PKGr in "Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko" (SmbS) eingeschränkt/unterbunden wird ?

Aktuell geht es um diese SmbS-Staaten :

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/staatenliste-para-13-anleitung-sicherheitserklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=18

Ich frage Sie insbesondere deshalb - als sehr langjähriges PKGr-Mitgllied - Herr MdB Dr. von Notz, weil es innerhalb IHRES PKGr offenbar massiv an Sicherheitsbewusstsein "krankt(e)", so denke ich :

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/deutschland-russland-treffen-baku-100.html

...oder befürworten und unterstützen Sie gar, Herr MdB Dr. von Notz, dass Mitglieder IHRES PKGr nach Baku (Aserbaidschan) auch fortgesetzt zum Petersburger Dialog ("reloaded") reisen ? :

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/baku-russland-putin-deutschland-geheimtreffen-100.html

>>> Sind Reisen in SmbS-Staaten durch Mitglieder des PKGr nicht grundsätzlich (!) meldepflichtig ... analog zu den Mitarbeitern/Bediensteten unserer drei Nachrichtendienste ???

MfG
Michael P.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut:

Lassen Sie mich bitte einmal kurz klarstellen: Die Vorgaben der vom BMI erlassenen Richtlinie für Reisen in die sog. SmbS Länder nach dem SÜG, gelten NICHT für Abgeordnete des Bundestages. Somit auch nicht für die Mitglieder des PKGr. Abgeordnete sind von ihrer verfassungsrechtlichen Stellung (Ar. 38 GG) frei in Ihrem Mandat und unterliegen daher auch nicht den einfach gesetzlichen Regelungen des SÜG.

Unabhängig davon werden die Abgeordneten regelmäßig von den Bundessicherheitsbehörden über aktuelle Sicherheitsrisiken bei Dienst und Delegationskreisen informiert. Damit enthalten sind auch Informationsgespräche und Sensibilisierung durch das BfV oder das BSI zu Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen für mitzuführende Technik und Mobiltelefone, sofern man gleichwohl in eine solches Land reisen muss. Dies gilt für die gewählten Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums noch einmal in besonderer Weise. 

Reisen der Mitglieder des Gremiums gerade in sog. SmbS Länder können durchaus einen wichtigen Teil der Meinungsbildung darstellen. An der von Ihnen konkret benannten Reisetätigkeit gab es durchaus massive, auch öffentliche Kritik. Sie selbst haben mir ja entsprechende Artikel zukommen lassen. 

Ansonsten lassen Sie mich bitte noch klarstellen, dass es sich beim PKGr ganz gewiss nicht um um "mein" Gremium handelt, auch, wenn ich dessen stellvertretender Vorsitzender bin. Außerdem möchte ich Sie kurz darauf hinweisen, dass Ralf Stegner in dieser Wahlperiode nicht mehr Mitglied des PKGr ist. 

Für Ihre Fragen noch einmal herzlichen Dank!

Mit besten Grüßen nach Köln!
Konstantin v. Notz 

 

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