Warum gibt es kein Programm zum Deutschlernen in Deutschland für Anwärter der Pflegeausbildung?

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nina B. •

Warum gibt es kein Programm zum Deutschlernen in Deutschland für Anwärter der Pflegeausbildung?

Sehr geehrter Herr von Notz! Herzlichen Dank an die Mitglieder des Innenausschusses für den Entwurf zum neuen Einwanderungsgesetz. Aufgrund persönlicher Kontakt zu jungen Leuten im Ausland glaube ich aber, dass das für die Pflege nicht reichen wird. Warum sind Menschen, die hier gern die Pflegeausbildung machen möchten, von Deutsch-Kursen für Geflüchtete ausgeschlossen, die umsonst sind? Die Interessenten müssen vor Einreise mit dem Visum zum Zweck des Spracherwerbs nachweisen, dass die Sprachschule bezahlt und Lebensunterhalt gesichert ist. Anwärter der Pflegeausbildung leben aber oft auch nicht in guten Umständen im Heimatland, sonst würden sie nicht an Deutschland denken. Sie haben zuhause weder Zeit noch Geld, Deutsch zu lernen. Ich glaube nicht, dass wir ausreichend ausgebildete Pflegekräfte bekommen werden. Z. B. hat die Philipinische Regierung hat bereits erklärt, dass sie dort nun selbst einen Mangel an Pflegekräften haben. Mit freundlichem Gruß, Nina B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage und das in ihr zum Ausdruck kommende Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Arbeitskräftemangel ist ein großes Problem unserer Zeit! Deutschland braucht deshalb mehr Einwanderung. Wir müssen uns aktiv auf dem internationalen Arbeitsmarkt bemühen, denn es gibt einen weltweiten Wettbewerb um Arbeitskräfte. Wir Grüne im Bundestag drängen seit vielen Jahren darauf, Einwanderung nach Deutschland zum Arbeiten, Studieren und zur Ausbildung zu fördern und familienfreundlich zu gestalten.

Im Juni 2023 haben wir unser Koalitionsversprechen eingelöst und setzen das modernste Einwanderungsrecht um, das Deutschland je hatte und das seinen Namen verdient. Wir senken die Hürden für Arbeitskräfte aus dem Ausland. In konstruktiven parlamentarischen Verhandlungen konnte die Grüne Bundestagsfraktion wesentliche Verbesserungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz erreichen. So geben wir geflüchteten Menschen erstmalig die Möglichkeit zum Spurwechsel: Wer sich zum Stichtag 29. März 2023 in einem laufenden Asylverfahren befindet, kann bei qualifizierter Tätigkeit direkt in einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken wechseln. Damit ermöglichen wir gesellschaftliche Teilhabe für diejenigen Menschen, die bereits in Deutschland sind, fördern Integration und entlasten Kommunen und Ehrenamtliche. Außerdem senkt die Ampel die Hürden beim Familienmit- und -nachzug! Fachkräfte aus dem Ausland haben sich in der Vergangenheit häufig gegen Deutschland entschieden, weil sie ihre Familie nicht direkt mitbringen durften oder weil es so gut wie keine Chance gab, die eigenen Eltern nachzuholen. Das gehen wir endlich entschlossen an.

Ich teile aber auch Ihre Einschätzung, dass ein Gesetz allein kein Allheilmittel ist: Wir brauchen dringend langfristige Investitionen in das Einwanderungsland Deutschland – denn wenn wir jetzt nicht handeln, wird es in den kommenden Jahren und Jahrzehnten umso teurer. Auch das gehört zum Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik, den unser Koalitionsvertrag verspricht. Wir müssen Migration endlich realistisch bewerten und aktiv gestalten. Ihre Anregung für eine sehr konkrete Maßnahme, um gezielt Pflegekräfte gewinnen zu können, behalte ich für meine politische Arbeit gerne im Hinterkopf und habe den Gedanken mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion geteilt.

Deutschland ist ein Einwanderungsland – für dieses Bekenntnis setzen wir Grüne im Bundestag uns entschieden ein. Denn Migration ist eine Konstante der Menschheitsgeschichte, die wir vorausschauend und realistisch gestalten wollen. Es braucht klare Kante gegen alle Versuche, das Thema populistisch aufzuladen, Migrantinnen und Migranten zu diffamieren und dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaden.

Beste Grüße nach Berlin

Konstantin v. Notz

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