Wie stehen Sie zur Rente nach 45 Beitragsjahren in die RV abgesehen vom Alter?
Sehr geehrter Herr O.,
ich unterstütze diesen Ansatz ausdrücklich. Wer 45 beitragsberechtigte Arbeitsjahre hinter sich hat, hat über einen sehr langen Zeitraum seinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Finanzierung unseres Gemeinwesens geleistet.
Deshalb sollte nach 45 entsprechenden Arbeitsjahren ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich sein, ohne dass zusätzlich eine starre Altersgrenze den Ruhestand verhindert. Gleichzeitig soll niemand daran gehindert werden, freiwillig länger zu arbeiten. Wer dies möchte, soll davon bei seiner späteren Rente auch entsprechend profitieren.
Das verbindet aus meiner Sicht Leistungsgerechtigkeit mit persönlicher Freiheit.
Herzliche Grüße
K.Brinker
