Antwort 14.09.2026 von Kristin Brinker AfD
Wer 45 beitragsberechtigte Arbeitsjahre erreicht hat, soll abschlagsfrei in Rente gehen können.

AfD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
Wer 45 beitragsberechtigte Arbeitsjahre erreicht hat, soll abschlagsfrei in Rente gehen können.
Einen Abriss allein deshalb durchzusetzen, weil er einmal beschlossen wurde, halte ich angesichts möglicher Alternativen nicht für überzeugend.
Wenn ein weitgehender Bestandserhalt mit einer sinnvollen Sport- und Freizeitnutzung und gleichzeitig zusätzlichem Wohnungsbau verbunden werden kann, muss diese Möglichkeit ernsthaft und ergebnisoffen geprüft werden.
Eine Nennung in Akten allein ist noch kein Beweis für eine Straftat.