Frage an Kristina Vogt bezüglich Soziale Sicherung

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Kristina Vogt
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Frage von Günter O. •

Frage an Kristina Vogt von Günter O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Vogt!

Ich bin 2015 als stellvertretender Sprecher der DozentInnen an der Wirtschafts- und Sozialakademie (WiSoAk) in Bremen gewählt worden.
Meine Anfrage bezieht sich auf die zahlreichen Bremer Freiberufler, die in Bildung, Wissenschaft und Kultur tätig sind (Volkshochschule, Wirtschafts- und Sozialakademie, Musikschule, Musikhochschule, Universität usw.).
Diese KollegInnen sind hochqualifiziert, ohne sie würden die genannten Einrichtungen, darunter einige Eigenbetriebe der Stadt Bremen, überhaupt nicht funktionieren. Die Honorare sind unangemessen niedrig und seit Jahren, in manchen Fällen seit drei Jahrzehnten, von der allgemeinen Entwicklung der Einkommen, der Lebenshaltungskosten, der Kosten für Energieversorgung usw. vollkommen abgekoppelt. Die bisherigen Bemühungen um Mindestlöhne sind an diesem Personenkreis völlig vorbeigegangen. Aber zunehmend mehr KollegInnen leben ausschließlich von solchen Tätigkeiten; sie können immer weniger eine auskömmliche Rente ansparen und steuern geradewegs auf Altersarmut zu. Sie haben keinerlei gesetzlich festgelegte Vertretungsrechte in den Institutionen, für sie sie arbeiten (meist sind das mehrere Institutionen nebeneinander).
Frage: Was werden Sie an diesem Zustand ändern, wenn Sie in die Bremische Bürgerschaft gewählt werden?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr O.,

wir sind uns den von Ihnen beschriebenen prekären Verhältnissen und Strukturen bewusst und teilen ihre Kritik. DIE LINKE wird in der kommenden Legislaturperiode entsprechende Initiativen unternehmen, die mindestens folgende Punkte umfassen sollen:

1. Keine Scheinselbstständigkeit von sog. Freien MitarbeiterInnen auf Honorarbasis, mit solchen Modellen werden Armutslöhne und –Renten durch öffentliche Einrichtungen vorprogrammiert und die Sozialversicherungen geschwächt. Wo Menschen Regelaufgaben ihrer jeweiligen Einrichtung übernehmen, müssen auch reguläre Arbeitsverträge geschlossen werden.
2. Volle Mitbestimmungsrechte in allen Gremien (Betriebs- und Personalräte, Akademischer Senat usw.). Das bedeutet auch, dass gewählte VertreterInnen entsprechende Freistellungs- und arbeitsrechtliche Schutzrechte genießen.
3. Eine Anpassung der Honorare mindestens an den Mindestlohn und die Teuerungsrate, der an Hand der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit vergütet wird, kein „Einfrieren“ der Honorare.

Wir sind bereits mit einigen der von Ihnen genannten Gruppen im Gespräch und freuen uns, wenn Sie bei entsprechenden parlamentarischen Initiativen ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung stehen würden.

Herzliche Grüße

Kristina Vogt