Frage an Kristina Vogt bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frage an Kristina Vogt von Manfred E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wann soll der Landesmindestlohn erhöht werden, auf welches Niveau und für welche Beschäftigten bzw. soll er dann auch für Beteiligungsgesellschaften des Landes verbindlich sein?

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Wir fordern eine sofortige Anhebung auf 12,63€, weil nur damit bei einer Vollzeitstelle Rentenansprüche oberhalb der Grundsicherung erreicht werden.

In der ersten Lesung hat die Bürgerschaft jetzt beschlossen: 11,13 Euro Landesmindestlohn gültig ab 1. Juli, für alle Beschäftigten der öffentlichen Hand, Eigenbetriebe (Gebäudereiniger*innen bei Immobilien Bremen beispielsweise), Zuwendungsempfänger und Mehrheitsbeteiligungen der Stadtgemeinden und des Landes. An dem Geltungsbereich hat sich durch die jetzige Erhöhung nichts geändert.