Im Falle, dass Identität und/oder Herkunftsstaat eines nicht anspr.-berecht. Asylbewerbers unbekannt sind, ist eine Abschiebung ja nicht möglich. Wie kann man diesem Problem langfristig Herr werden?

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Frage von Benedict G. •

Im Falle, dass Identität und/oder Herkunftsstaat eines nicht anspr.-berecht. Asylbewerbers unbekannt sind, ist eine Abschiebung ja nicht möglich. Wie kann man diesem Problem langfristig Herr werden?

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Sehr geehrter Herr G.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wichtig ist die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern der Ausreisepflichtigen. Hierzu gibt es bereits eine beachtliche Reihe von Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/rueckkehrfluechtlinge.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Ordnung und Steuerung von Migration ist wichtig. Um eine strategische Migrationspolitik mit Migrationsabkommen und weiteren Rückübernahmeabkommen zügig voranzutreiben, hat diese Bundesregierung erstmals einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen im Bundesinnenministerium eingesetzt. Er wird bald die nächsten Abkommen vorstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

 

 

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