Verstösst die A1 Sprachnachweisregelung vor Ort im Ehegattennachzug aus Drittstaaten (in meinem Fall aus Äthiopien) nicht gegen Art.6 GG ???

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Lars Castellucci
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Frage von Peter S. •

Verstösst die A1 Sprachnachweisregelung vor Ort im Ehegattennachzug aus Drittstaaten (in meinem Fall aus Äthiopien) nicht gegen Art.6 GG ???

Sehr geehrter Herr Castellucci!
Verstösst das neue Chancenaufenthaltrecht nicht dem Gleichheitsgrundsatz aus Art.3 GG?

Für Ehepartner ...innen von sog.Fachkräften entfällt der unsäglich viel Leid verursachende A1 Sprachnachweis vor Ort!!!

Art.3 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...

Danke und Gruss
P. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich will Ihnen gerne antworten.

Im Regelfall müssen vor der Einreise nach Deutschland Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle sich in Deutschland von Anfang an auf einfache Art auf Deutsch verständigen können.

Geduldete, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger in Deutschland leben, können gemeinsam mit ihren Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" für 18 Monate bekommen. Menschen, die schon länger hier in Deutschland sind, weil sie bislang den Duldungsstatus innehatten, und sich um eine dauerhafte Bleibeperspektive bewerben, müssen binnen 18 Monaten hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) erreichen. Damit wird auch sichergestellt, dass eine Integration durch die gemeinsame Sprache möglich ist.

Um die freiwillige Migration zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung zu steuern obliegt dem Gesetzgeber darüber hinaus natürlich die Anpassung der Anfordernisse für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

Für alle Informationen darüber hinaus können Sie sich hier informieren: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

 

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