Weswegen sind Schutzsuchende ohne Identitätspapiere im Rahmen des Asylverfahrens nicht verpflichtet, Dokumente bei der Botschaft des potentiellen Verfolgerstaates zu beschaffen?

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Frage von Marco F. •

Weswegen sind Schutzsuchende ohne Identitätspapiere im Rahmen des Asylverfahrens nicht verpflichtet, Dokumente bei der Botschaft des potentiellen Verfolgerstaates zu beschaffen?

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Schutzsuchende sind verpflichtet, im Rahmen des Asylverfahrens ihre Identitätsdokumente der Ausländerbehörde vorzulegen. Sind sie nicht im Besitz eines solchen Dokuments, sind sie verpflichtet, an der Beschaffung eines Ausweis mitzuwirken, vgl. § 15 AsylG.

Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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