Wird die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert ?

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Frage von Max F. •

Wird die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert ?

Sehr geehrter Herr Castellucci,
Mitte Oktober berichteten Sie auf Abgeordnetenwatch ,daß Versorgungsempfänger die sich im Bereich Flüchtlinge/Integration/BaMF engagieren von einer Verlängerung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze (§ 107d BeamtVG) ausgehen können. Ist nun die Weitergewährung beschlossen worden? Denn eine negative Entscheidung würde Kündigungen sowie reduzierte Arbeitszeiten und die damit verbundenen Konsequenzen einer nicht mehr vollständigen Auftragserfüllung durch akuten Personalmangel in den Verantwortung stehenden Bereichen mit sich bringen.
MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil des Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung nach wie  nicht abschließend abgestimmt ist. Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

 

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