Frage an Lars Klingbeil bezüglich Verbraucherschutz

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Lars Klingbeil
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Frage von Uwe P. •

Frage an Lars Klingbeil von Uwe P. bezüglich Verbraucherschutz

Das Redtube Urteil oder wann gibt es eine gesetzliche Regelung?

Hallo Herr Klingbeil,ich wende mich an sie als Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Seit langem verfolge ich die immer wieder neuen und gegensätzlichen Urteile zu Urheberrechtsverletzungen im Internet.Als Vater mehrerer Kinder die nach und nach auch selbstständig das Internet nutzen dürfen mache ich mir große Sorgen.Wann will der Gesetzgeber endlich eine klare Regelung treffen,dahingehend wer für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich ist?
Wenn ich eine Zeitung kaufe gehe ich selbstverständlich davon aus das der Zeitungsverlag die Rechte an den Artikeln und Bildern im Blatt hat.Beim Fernsehen/Radio die Rechte zur Veröffentlichung der Musik bzw.der Spielfilme beim Sender vorhanden sind.Nur bei der Internetnutzung wird die Einhaltung dieser Rechte auf den Endnutzer abgewälzt.
Wann wird dieses Recht das bei Printmedien und Sendern üblich ist in gleicher Weise im Internet angewendet sodass der Internetnutzer davon ausgehen kann das der Uploader über die Rechte am veröffentlichten Material verfügt bzw. wenn nicht das dieser und nicht der Endnutzer dann belangt wird?
Es ist für mich als Endnutzer einfach nicht möglich die Legalität der Inhalte festzustellen,für Kinder erst recht nicht.

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Sehr geehrter Herr Pflügl,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Auffassung, dass das geltende Urheberrecht in einer zunehmend digitalisierten Welt an Grenzen stößt und Nutzer verunsichert und dass es eines neuen und fairen Ausgleichs zwischen den Interessen der Urheber, der Verwerter und der Nutzer bedarf.

Wir werden in dieser Legislaturperiode zu einer Weiterentwicklung des Urheberrechts kommen müssen. Das betrifft in dem konkreten Fall die Frage der urheberrechtlichen Bewertung des Videostreams, es betrifft aber beispielsweise auch die Frage, ob wir eine Änderung bei den Haftungsprivilegien brauchen, damit sich illegale Plattformen, die lediglich auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet sind, nicht länger auf diese Privilegien berufen können.

Was den konkret angesprochenen Fall Redtube anbelangt, so ist zunächst die Frage zu beantworten, inwieweit es sich hier um eine urheberrechtsrelevante Nutzung handelt. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage klargestellt, dass sie die von der Kanzlei vertretene Rechtsaufassung nicht teilt und dass das reine Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dabei stützt sich das Justizministerium bei seiner Auffassung auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist hier abrufbar:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800246.pdf

Es muss jedoch auch klargestellt werden, dass die Frage bislang allerdings noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden ist und dass diese Frage letztlich nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden kann.

Meine persönliche Einschätzung ist allerdings, dass wir hier zu rechtlichen Klarstellungen kommen müssen, damit die Nutzer nicht der Ungewissheit und der Gefahr einer unzulässigen Abmahnverfolgung wie in diesem Fall ausgesetzt sind. Der Fall Redtube hat deutlich gezeigt, dass hier Regelungsbedarf besteht. Dazu gehört auch die Frage, ob und wie der Nutzer überhaupt erkennen kann, ob es sich um eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt, oder eben nicht - und ob er sich sicher sein kann, dass es eine urheberrechtskonforme Nutzung ist, etwa wenn er sich bei Youtube entsprechende Angebote anschaut.

Was die grundsätzliche Frage zur Haftung von Inhalten anbelangt, so haftet grundsätzlich derjenige, der für die Inhalte verantwortlich ist. Auch hier gibt es eine intensive Diskussion, ob sich auch illegale Plattformen, die lediglich auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet sind, auf diese Haftungsprivilegien berufen können oder ob diese in diesem Fall eingeschränkt werden müssten. Gleichwohl bin ich dafür, die Haftungsregeln für diese illegalen Plattformen enger zu fassen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass sich Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können.

Schwieriger ist die Frage bei den Plattformen wie Youtube oder auch in sozialen Netzwerken, die auf user-generated content aufbauen. Diese Plattformen in die Pflicht zu nehmen, die täglich millionenfach eingestellten Inhalte vorab rechtlich zu überprüfen, um Rechtsverletzungen auszuschließen, kann keine Lösung sein. Von daher halte ich abgestuften Haftungsregelungen, wie wir sie hier haben, für sinnvoll. Demnach müssen Diensteanbieter dann aktiv werden, wenn sie Kenntnis von Rechtsverletzungen haben - nicht aber im Rahmen einer umfassenden Vorabkontrolle.

In dieser Woche wird der neue Ausschuss Digitale Agenda eingesetzt. Wir werden dort das Thema in den kommenden Monaten auf die Tagesordnung setzen und ich hoffe sehr, dass wir eine urheber- und verbraucherfreundliche Lösung schaffen können.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB

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