Frage an Lars Klingbeil von Frank-Philipp W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
zweierlei:
1. Missbrauch von Gesetzen
Der Intention eines Gesetzes ist oftmals positiver Natur. Die Umsetzung und Interpretation dagegen sogar teilweise das Gegenteil vom Gewünschten. Wieso werden Gesetze nicht so formuliert, dass sie eindeutig nur das regeln zu was sie gedacht sind. Würde z.B. die Voranstellung von Ziel und Zweck des Gesetzes den Missbrauch dessen nicht nahezu gänzlich ausschließen und somit Verfahren verkürzen und zu mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung führen?
2. Regelung zu aktiver Sterbehilfe
Wäre es nicht sinnvoll die Sterbehilfe ähnlich zu regeln wie andere endgültige Eingriffe in das menschliche Leben? z.B. folgender Ablauf: 1. Erstellung eines "Testaments", in dem der betroffene Patient vorab bestimmt unter welchen Umständen er nicht mehr leben möchte bzw. unter welchen Aussichten er am Leben erhalten werden möchte; - Falls dies nicht mehr möglich ist: 1. Erstellung einer eindeutigen Diagnose von mindestens zwei unabhängigen Psychologen bzw. von Ärzten, die auf das Problemgebiet spezialisiert sind; 2. ärztliches Urteil, dass durch eine Behandlung die psychischen oder körperlichen Schmerzen nicht geheilt werden können; 3.Durchführung nur von zugelassenen Ärzten.
Gilt es nicht ältere, körperlich oder psychisch Behinderte oder finanziell Schwächere zu schützen? z.B. vor dem Gefühl, dass sie für Gesellschaft, ihre Familie usw. ein unerwünschter, ungeliebter, belastender Kostenfaktor sind?
Gilt es nicht auszuschließen, dass das Umfeld, im Besonderen die vom Tod profitieren, den Todeswunsch herbeigeführt haben?
MfG F. W.
Sehr geehrter Herr Wolfer,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an mich als Bundestagsabgeordneter stellen.
Sie können mir gerne Fragen oder Hinweise zu meiner Arbeit als SPD-Generalsekretär an lars.klingbeil@spd.de schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil