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Könnten Sie sich vorstellen die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Zuge der geplanten Einkommenssteuerreform zu überarbeiten?

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Frage von Andy R. •

Könnten Sie sich vorstellen die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Zuge der geplanten Einkommenssteuerreform zu überarbeiten?

Sehr geehrter Herr Klingbeil,
angesichts der ungleichen Steuerbelastung auf Arbeitseinkommen und Einkommen aus Vermögen und hier meine ich im besonderen Erträge aus Kapitaleinkünften, die pauschal mit 25% zzgl. (evtl. KiSt) und SolZ abgegolten sind, besteht aus meiner Sicht Handlungsbedarf. Es wäre, wie ich finde eine Überlegung wert den Freibetrag auf z. Bsp. 2.000€ jährlich anzuheben um "kleine Sparer" nicht zu sehr zu belasten, aber dafür die Günstigerprüfung bei der Abgeltungssteuer abzuschaffen und die Abgeltungssteuer nur noch als eine Art Vorauszahlung anzusehen. Es ist nicht verständlich warum Einkünfte aus Kapitalerträgen um sowie geringer besteuert werden und das grade bei denen die eigentlich einen deutlichen höheren Einkommenssteuersatz hätten, sowohl ohne die Kapitalerträge also dann natürlich auch mit diesen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hochachtungsvoll
A. R.

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