Wird die private Altersvorsorge bei Beantragung von "Neuer Grundsicherung", "Wohngeld" etc. bei der Berechnung der Vermögensgrenze miteinbezogen?
Sehr geehrter Herr Klingbeil, ich begrüße das im Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur privaten Altersvorsorge. Wenn die Bevölkerung künftig mehr private Altersvorsorge betreiben soll, werden mehr Menschen hoffentlich absehbar über "Vermögen" < 20.000 Euro verfügen. MIt einem solchen Betrag wäre man heute jedoch nicht berechtigt, die "Neue Grundsicherung" zu beantragen. Man müsste erst sein angespartes Geld aufbrauchen. Wie gehen Sie mit diesem Konflikt um, dass die Leute bei Erwerbslosigkeit dann an ihre private Altersvorsorge ran müssen?
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
