Frage an Lars Rohwer bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Lars Rohwer
Lars Rohwer
CDU
83 %
/ 6 Fragen beantwortet
Frage von Joachim R. •

Frage an Lars Rohwer von Joachim R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Leider gibt es zu diesem Thema keine Rubrik:
Verstehen Sie Fraktionszwang auch als Demokratie?
Ich z. B.nicht. Denn Sie werden, wenn, von Bürgern eines Wahlkreises gewählt. Und wenn dieses in Mehrheit eine andere meinung haben, ignorieren Sie diesen Wählerwillen z. B. durch einen Fraktionszwang. Was sagt da Ihr Gewissen (z. B. auch dann, wenn Sie zufälligerweise der gleichen Meinung wie ihre Wähler sind)?

Lars Rohwer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre interessante Frage, die ich gern beantworten möchte.

Zunächst einmal sprechen wir in der Politik nicht von einem Fraktionszwang, sondern von einer Fraktionsdisziplin. Ersteres ist nämlich gar nicht mit dem schon von Ihnen erwähnten Prinzip, dass wir Abgeordnete nur unserem Gewissen verpflichtet sind, vereinbar.

Die Fraktionsdisziplin ist ein wichtiges Arbeitsinstrument im parlamentarischen Regierungssystem. Es erleichtert die Arbeitsfähigkeit der Fraktion, indem es Geschlossenheit herstellt. Damit wird nicht nur die Fraktion selbst, sondern auch die Stabilität der Regierung und die Alternativfähigkeit der Opposition gesichert.

Auf der anderen Seite gibt es auch Entscheidungen im Parlament, zu denen ganz bewusst die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird, weil sie z.B. ethisch sensible Fragen betreffen. Wenn Sie die tägliche Politik beobachten, können Sie feststellen, dass der von Ihnen kritisierte "Fraktionszwang" nicht wirkt, eben weil Abgeordnete nach ihrem besten Wissen und Gewissen entscheiden.

In der CDU-Fraktion funktioniert es mit der Fraktionsdisziplin folgendermaßen: Politische Entscheidungen im Parlament oder in den Landtagsausschüssen werden in Arbeitskreisberatungen und Fraktionssitzungen ausgiebig inhaltlich vorbereitet und diskutiert. Danach muss jeder Abgeordnete, der sich mit seiner Auffassung eventuell nicht durchsetzen konnte, für sich entscheiden, ob er sich von der Mehrheitsentscheidung überzeugen lässt und er im Parlament mit der Mehrheit der Fraktion stimmt. Sollte er dies aus Gewissensgründen nicht können, geht er zum Fraktionsvorsitzenden und zeigt sein abweichendes Abstimmungsverhalten an. Der Fraktionsvorsitzende muss dann entscheiden, ob die Regierungskoalition noch eine Mehrheit im Parlament hat oder nicht. Wenn bspw. mehrere Abgeordnete sich nicht der Fraktionsmehrheit anschließen können, muss in der Fraktion neu diskutiert werden, sonst hat die Regierung keine Mehrheit im Parlament. Sie sehen, es gibt keinen Fraktionszwang.

Der zweite Teil Ihrer Frage ist aber auch nicht uninteressant: Hat ein Abgeordneter nur die Meinung der Wählerinnen und Wähler in seinem Wahlkreis zu vertreten? Dies finde ich nicht, sonst gäbe es keine Abgeordneten mit eigener Meinung. Schon aus logistischen Gründen ist es auch nicht möglich, in allen Sachverhalten die Meinung der Bevölkerung bzw. des speziellen Wahlkreises abzufragen. Ein umtriebiger Abgeordneter, der sich viel mit den Bürgerinnen und Bürgern unterhält, weiß aber in der Regel, wo es den Leuten unter den Nägeln brennt. Deshalb - und nach diesem Prinzip ist nun mal unser politisches System aufgebaut - orientiert sich der Abgeordnete selbstverständlich an der Meinung der Bürger. Dies tue ich bspw. durch meine jährliche Wahlkreistour und meine monatlichen Bürgersprechstunden. Dazu kommen unzählige Kontakte per Telefon und eMail. Letztlich bin ich als Abgeordneter aber nur meinem Gewissen verpflichtet und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Nicht umsonst verpflichte ich mich bei der Vereidigung als Abgeordneter am Beginn einer Wahlperiode, Schaden vom Volk abzuwehren und seinen Wohlstand zu mehren. So steht es auch in unserer Sächsischen Verfassung.

Ich hoffe, Ihre Frage klärt sich mit dieser Antwort.

Viele Grüße

Ihr
Lars Rohwer

Was möchten Sie wissen von:
Lars Rohwer
Lars Rohwer
CDU