Im Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Wie wollen Sie die Formel praktisch weiterentwickeln?

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Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Wie wollen Sie die Formel praktisch weiterentwickeln?

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Wie wollen Sie die Formel praktisch weiterentwickeln? Lässt sich statistisch die Zahl von Getrennterziehenden und Getrennterzogenen quantifizieren? In Ihrer Antwort (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lena-teschlade/fragen-antworten/welche-vorschlaege-hat-ihre-partei-im-hinblick-auf-getrennterziehende-einschl-getrennterziehen-wollende-und) zum Umgang mit Getrennterziehenden umschiffen Sie den Begriff und schreiben ausschließlich über sog. Alleinerziehende (gemeint sind wohl Alleinerziehen-Müssende neben den Um-jeden-Fall-Alleinerziehen-Wollenden).

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Sehr geehrter Herr H.,

auf diese Frage bin ich ja bereits in Ihren letzten Fragen eingegangen.

Herzliche Grüße

Lena Teschlade

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