Warum wurden die Beförderungs- und Funktionsstellen wieder nicht berücksichtigt? Geht die vielschichtige Prüfphase weiter?
Seit der Ankündigung der A13-Umstellung hört man zu möglichen Folgeänderungen bei Beförderungs- und Funktionsstellen fast nur noch: „Wir prüfen noch.“ Vier Jahre lang? Das wirkt inzwischen eher wie Hinhaltetaktik als wie eine ernsthafte Prüfung.
Mal heißt es, man dürfe nur das Gesamtgefüge ändern. Dann werden plötzlich doch einzelne Bereiche angepasst. Mal braucht es ein Gesetzgebungsverfahren – obwohl es davon in den letzten Jahren mehrere gab. Und als Antwort auf die Probleme bei Schulleitungsstellen wird auf „finanzielle Anreize“ für erfolglose Ausschreibungen verwiesen. Was hat das mit dem eigentlichen Verfahren zu tun?
Ehrlich gesagt fühlt man sich als Beschäftigter langsam veräppelt. Gibt es eigentlich irgendwann noch eine konkrete Aussage oder bleibt es bis zur nächsten Wahl bei allgemeinen Prüfaufträgen und Formulierungen? Die Grünen haben immer wieder betont wie wichtig ihnen in diesem Bereich eine Gleichstellung ist. Anscheinend nicht. Nur bei den Wahlen? Für Stimmen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mitte Juli hat die Landesregierung die Eckpunkte für den Haushalt 2027 beschlossen. Nach A 13 für alle Lehrämter folgt damit ein zweites Besoldungspaket für Schulleitungen und Lehrkräfte in NRW. Es gibt also jetzt konkrete Verbesserungen, und zwar diese:
- Rektorinnen und Rektoren an Grund- und Hauptschulen mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern werden von A 14 auf A 14 mit Amtszulage angehoben, ein Plus von über 250 Euro im Monat. Konrektorinnen und Konrektoren dieser Schulen werden von A 13 Z auf A 14 angehoben.
- An Grund-, Haupt- und Realschulen wird bereits ab mehr als 480 statt bisher 540 Schülerinnen und Schülern eine zweite Konrektorenstelle eingerichtet.
- Auch Förderschulen erhalten erstmals eine zweite Konrektorenstelle, je nach Schülerzahl und Förderschwerpunkt. Kleine Förderschulen mit bis zu 60 Schülerinnen und Schülern bekommen eine Konrektorenstelle (A 13 Z). Damit gäbe es erstmals an jeder Schule mindestens eine Stelle für die stellvertretende Schulleitung
- Die Stellenzulage für Fachleitungen, also für Lehrkräfte, die den Lehrkräftenachwuchs ausbilden, wird auf 350 Euro monatlich mehr als verdoppelt.
Dafür stellt das Land 2027 rund vier Millionen Euro bereit, ab 2028 kostet das jährlich rund zehn Millionen Euro.
Diese weiteren Anpassungen sind wichtig und richtig. Gleichzeitig sind sie angesichts der finanziellen Lage nicht selbstverständlich. Zur Ehrlichkeit gehört, dass wir Lehrkräften in dieser Legislaturperiode zwei Besoldungspakete ermöglichen, während andere Bereiche das nur durch Einsparungen mittragen können.
Mit diesen Schritten wollen wir dazu beitragen, dass es wieder attraktiver wird, Verantwortung an Schulen zu übernehmen. Wir sehen aber auch, dass für eine vollständige Anpassung noch einige Schritte fehlen.
Mit den beiden Besoldungspaketen zeigen wir, wie wichtig uns das Thema ist und dass wir Schritt für Schritt vorankommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lena Zingsheim-Zobel
