Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn Große
Leni Breymaier
SPD
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Frage von Helmut O. •

Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

Sehr geehrte Frau Breymaier, die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.O.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Fragen und kritischen Gedanken zur Impfung und zur Pandemie.

Sie haben Recht: Mit seinen Experiementen hat Robert Malone Ende der Achtzigerjahre die Forschung an mRNA-Impfstoffen angestoßen. Jedoch muss gesehen werden, dass es von Malones Experimenten damals bis zur heutigen Covid-19 Impfung (der mRNA-Impf­stoff Comirnaty von Biontech/ Pfizer) noch ein sehr weiter Weg war. In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Wissenschaftler:innen daran gearbeitet und geforscht. 

In Deutschland wird ein Impfstoff nur zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung eines Corona-Impfstoffs. Alle bisher in Europa zugelassenen Impfstoffe bieten einen guten, wenn auch, wie wir inzwischen wissen, zeitlich begrenzten, Schutz und werden daher von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.

Seit Ende November ist der Kinder-Impfstoff von BioNTech in der EU für Kinder zwischen fünf und elf Jahren zugelassen. Die STIKO hat dazu im Dezember ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Sie empfiehlt die COVID-19-Impfung für diese Kinder mit Vorerkrankungen, jedoch kann auch die Impfung derselben Altersgruppe ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Das Ziel dieser Empfehlung ist es u.a. schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren zu verhindern.

Dem Robert Koch-Institut (RKI) werden die Fälle des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) über die unterschiedlichen Behörden landesweit gemeldet. Auch veröffentlicht das RKI grafische Übersichten über die aktuellen Trends und Entwicklungen zu COVID-19 - bspw. auch eine Übersicht zu den Omikron-Fällen in Deutschland. Dargestellt werden die verschiedenen Indikatoren jeweils für Deutschland, nach Bundesland und Altersgruppe. Zudem gibt es Statistiken zur Anzahl gemeldeter intensivmedizinisch-behandelter Covid-19-Fälle (aktuell in intensivmedizinischer Behandlung) sowie zur Hospitalisierungen von Covid-19-Erkrankten (tägliche Krankenhausneueinweisungen von Covid-19-Erkrankten in Deutschland) und viele andere.

Seit 1994 ist das RKI als Bundesoberbehörde vorrangig dafür verantwortlich, Deutschland vor Infektionskrankheiten und nicht übertragbaren Krankheiten zu schützen. Dafür betreibt das RKI Forschung, bildet neue Wissenschaftler:innen aus und unterhält eine Vielzahl an Projektkooperationen mit nationalen wie internationalen Universitäten. Die Grundfinanzierung des RKIs erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird das RKI mit Mitteln aus dem Einzelplan des Ministeriums ausgestattet. Darüber hinaus werden Drittmittel für Forschungsvorhaben von nationalen und internationalen Fördermittelgebern eingeworben. Die Annahme von Spenden wird im Einzelfall geprüft, Details wie Name des Spenders, Wert und Verwendungszweck etc. der Spende werden im Sponsoringbericht der Bundesregierung veröffentlicht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für 2022!

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Leni Breymaier

 

Sowohl der Bundeshaushalt und der Haushalt sind öffentlich einsehbar unter: https://www.bundeshaushalt.de

Weitere Informationen zu den Statistiken erhalten Sie u.a. hier: https://impfdashboard.de

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