Werden Sie morgen den Kürzungen der psychotherapeutischen Versorgung durch das GKV-Stabilisierungsgesetz zustimmen?
Sehr geehrte Frau Seitzl,
vor allem die psychotherapeutische Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen ist bereits jetzt mangelhaft. Wie soll Ihrer Meinung nach dem bestehenden Mangel an niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen angesichts der geplanten Abwertung der psychotherapeutischen Tätigkeiten begegnet werden? Zudem verstehe ich die Logik hinter den geplanten Kürzungen im psychotherapeutischen Bereich nicht. Psychotherapie ist kein Kostentreiber im Gesundheitswesen, ganz im Gegenteil: Der volkswirtschaftliche Schaden durch unbehandelte psychische Erkrankungen ist immens. Ambulante Therapien verhindern stationäre Krankenhausaufenthalte, bringen Menschen zurück an ihren Arbeitsplatz und schützen vor langfristigen Folgeerkrankungen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Wieso soll ausgerechnet in diesem Bereich gekürzt werden?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Abstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat inzwischen stattgefunden. Ich habe dem Gesetz zugestimmt.
Ihre Sorge um die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, teile ich. Schon heute bestehen vielerorts erhebliche Versorgungslücken und lange Wartezeiten. Psychotherapie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Krankheitsverläufe zu stabilisieren, stationäre Behandlungen zu vermeiden und gesellschaftliche Folgekosten psychischer Erkrankungen zu reduzieren.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung: Die zum 1. April 2026 erfolgte Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung wurde nicht durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, sondern vom Erweiterten Bewertungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Leistungserbringern. Das Gesetz regelt dagegen unter anderem die künftige Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die Gesamtvergütung und die Zuschläge für Kurzzeittherapien.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Ohne Gegenmaßnahmen wären weitere deutliche Beitragserhöhungen für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber zu erwarten gewesen. Deshalb müssen unterschiedliche Bereiche des Gesundheitssystems einen Beitrag zur Stabilisierung leisten. Diese Stabilisierung darf jedoch nicht zulasten einer verlässlichen Versorgung gehen.
Deshalb haben wir die Regelungen zur Psychotherapie im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelt. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie komplexen Behandlungsfällen ist eine Vergütung außerhalb der Budgetbegrenzung vorgesehen. Auch bereits begonnene Behandlungen sollen ohne nachträgliche Budgetierung fortgeführt werden können. Zugleich soll die psychotherapeutische Vergütung innerhalb der Gesamtvergütung so abgesichert werden, dass sie nicht zugunsten anderer ärztlicher Fachgruppen gekürzt werden kann.
Das Gesetz ist keine abschließende Reform des Gesundheitswesens, sondern dient zunächst der kurzfristigen finanziellen Stabilisierung. Bei den anstehenden Strukturreformen müssen wir die psychotherapeutische Versorgung weiter stärken. Dazu gehören insbesondere eine bedarfsgerechtere Planung, bessere Angebote für Kinder und Jugendliche sowie eine verlässliche Versorgung schwer und komplex psychisch erkrankter Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl
