Soll es bald anstatt eines reinen Nachweiß/Analysegrenzwertes im Verkehr bei THC, ohne Berauschung noch nach Wochen zurückliegenden Konsums, einen Risiko Grenzwert von 5-10NG in Gesamtblut geben?

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Linda Heitmann
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Frage von Jochen T. •

Soll es bald anstatt eines reinen Nachweiß/Analysegrenzwertes im Verkehr bei THC, ohne Berauschung noch nach Wochen zurückliegenden Konsums, einen Risiko Grenzwert von 5-10NG in Gesamtblut geben?

Der Aktuelle Grenzwert sagt nix über Berauschtheit aus und ist nur geeignet Konsum zu detektieren und zwar bis zu 3Monate nach Konsum, er wurde zudem durch GroKo 2006 halbiert, indem die Messmethode der Labs umgestellt wurde um 50% mehr Umsatz zu machen.
Die Länder mit Legalisierung haben ausschließlich Gefahrengrenzwerte zwischen 5-10NG für den Verkehr wie beim Alkohol auch und testen nicht auf inaktive Metaboliten.
Einige Länder verlangen auch andere Tests, wie zum Beispiel Speicheltests welche auch nur Aktive Räusche feststellen. Durch die lange Nachweisbarkeit können Fahrer nach dem letzten Konsum sogar mehrfach positiv getestet und strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel nachdem ihnen 24 Stunden nach der ersten Kontrolle der Führerschein zurückgegeben wurde.
Source: DRUID Project: https://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/druid_en

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Sehr geehrter Herr. T.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Uns ist durchaus bewusst, dass es hinsichtlich der Regelungen zum THC-Nachweis bei Teilnahme am Straßenverkehr dringend Reformbedarf besteht. Darüber hinaus sehe ich persönlich auch einen Regelungsbedarf für Medikamente anderer Art, die berauschende Wirkung haben können.

Die Ausgestaltung ist derzeit allerdings noch unklar, da noch keine koalitionsübergreifende Vereinbarung diesbezüglich vorliegt. Zudem müssen wir als Politiker*innen uns hier vor einer Neuregulierung auch durch die Wissenschaft dahingehend auf den neuesten Stand der Forschung bringen lassen, welche THC-Grenzwerte mit welcher Rauschwirkung einhergehen können. Denn dies ist, wie Ihnen vermutlich selbst bekannt ist, deutlich komplexer und individueller als z.B. bei Alkohol.

Wir hoffen jedoch, dass wir hier bald gute Regelungen finden können.

Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann

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