Frage an Linus Görg bezüglich Haushalt

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Linus Görg
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Frage von Peter S. •

Frage an Linus Görg von Peter S. bezüglich Haushalt

Sehr geehrter Herr Jünemann,

beim geplanten Elbtower ist die vorgesehene Bruttogeschossfläche in einem Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag mit der Signa Prime Selection aufgestockt worden, die Rede ist jetzt von zusammen über 130 000 qm - siehe das Interview mit dem Chef der HafenCity GmbH in der Immobilien-Zeitung:

https://www.immobilien-zeitung.de/1000074655/elbtower-vorstellung-investitionsruine-ist-unfug

Bei der Vertragsvergabe hatte der Senat argumentiert, das Angebot der Signa Prime Selection sei das beste gewesen, wenn man den Preis pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche betrachtet (siehe Antwort auf Frage 2):

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63685/elbtower_v_die_menschen_sollen_sagen_das_hat_olaf_scholz_gut_gemacht_welcher_kaufpreis_wurde_verhandelt.pdf

Mit der Erhöhung der Quadratmeterzahl von ursprünglich rund 104 000 qm auf rund 130 000 qm fällt bei einem unveränderten absoluten Kaufpreis von 122 Mio. € der Preis pro qm BGF von ursprünglich 1171,51 € auf nur noch 938,46 € pro qm BGF.

Dieser Preis liegt unter dem von einem anderen Bestbieter Anfang 2018 gebotenen Preis von 1060,78 € pro qm (bei einem absoluten Kaufpreis von 131,93 Mio. €).

Kommt damit die Stadt nicht in Konflikt mit dem EU-Vergabe- bzw. Beihilferecht, denn durch den Verkauf des Grundstücks um fast 10 Millionen unter Marktwert wird der Sigma Prime Selection ein erheblicher Vorteil auf Kosten des Hamburger Steuerzahlers verschafft?

Ist der Haushaltsausschuss dieser Frage nachgegangen bzw. wird der Haushaltsausschuss dieser Frage nachgehen, bevor grünes Licht gegeben wird?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Vielen Dank für Ihre Frage bzgl. des Elbtowers.
Es ist zutreffend, dass die BGF im Zuge des Nachtrags zum Kaufvertrags aufgestockt wurden. Dies hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auch bei den Beratungen des Stadtentwicklungsausschusses am 12.11.2020 zu Protokoll gegeben:

Grundstückskaufvertrag 2018 Gesamt 135.000 qm
"Nachtragsvertrag 1" 2020 Gesamt 159.700 qm
Gesamt oberirdisch 2018 98.800 qm
2020 122.000 qm
Gesamt unterirdisch 2018 36.200 qm
2020 37.700 qm
Büro 2018 70.000 qm
2020 91.000 qm
Hotel 2018 16.300 qm
2020 11.500
Publikumsbezogene Flächen 2018 11.000 qm
2020 16.200 qm

Eine Anpassung des Kaufpreises hat hierbei nicht stattgefunden.
Bei dem Kaufpreis handelt es sich um einen Festpreis, unabhängig von Art und Maß der baulichen Nutzung. Der Grundstückskaufvertrag sowie der 1. Nachtrag sehen daher keine Anpassung des Kaufpreises vor. Damit liegen die Chancen und die Risiken der Planung und Genehmigung beim Bauherrn.
Wenn der Bauherr durch einen optimierten Entwurf mehr Geschossfläche plant, die er u.a. durch veränderte Geschoßhöhen erreicht hat, muss er weiterhin die von der Freien und Hansestadt Hamburg kaufvertraglich vorgegebenen Anforderungen an Gestaltung, Nutzung, Funktionalität und Qualität des Gebäudes erfüllen. Die gegenüber dem Vorentwurf vorgenommene Erhöhung des Gebäudes beruht, neben dem o.a., auf der Vorgabe der Freien und Hansestadt Hamburg (wiederum ausgelöst durch das Ersuchen der Bürgerschaft), eine Aussichtsebene über dem 55. OG in das Gebäude zu integrieren.
Zudem erfüllt die Erhöhung auch planerische Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg bezüglich der genauen Ausgestaltung der Gebäudespitze und äußeren Linienführung.
Somit ist der „Schichtwert“, wie er in Schriftlichen Kleine Anfrage 21/14277 erwähnt wird, mitnichten als Markt- oder Verkehrswert zu verstehen.
Eine beihilferrechtliche Problematik besteht daher nicht, da zum Ausschreibungszeitpunkt keine beihilferechtliche Thematik bestand und der Kaufpreis in der Sache nicht verändert wurde.

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