Warum ist das Laden von PV-Batteriespeichern aus dem Stromnetz (bei einem dynamischen Tarif) untersagt bzw. nicht möglich? Ist beabsichtigt, dies zu ändern?

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Lisa Badum
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Frage von Stefan S. •

Warum ist das Laden von PV-Batteriespeichern aus dem Stromnetz (bei einem dynamischen Tarif) untersagt bzw. nicht möglich? Ist beabsichtigt, dies zu ändern?

Wir haben eine PV-Anlage mit Batterie und seit kurzem einen dynamischen Stromtarif (wir bezahlen minutengenau den Strom entspr. den Preisen der Strombörse).

M.E. wäre es sinnvoll, wenn man (insbes in der dunkleren Jahreszeit) die Möglichkeit hätte, die Batterie in den Randzeiten mit Netzstrom zu laden, da damit das Netz entlastet und evtl. Strom-Produktionsspitzen bei gleichzeitig geringer Auslastung (etwa in der Nacht zB aufgrund von stärkerem Wind) optimal genutzt würden.

Nach meiner Recherche ist derartiges allerdings vom EEG untersagt (genauer gesagt: das Aufladen einer PV-Batterie mit Netzstrom). Dies erscheint mir unsinnig. Niemand würde Strom für zB 20 Cent nachts laden, um diesen dann für 8 Cent zu verkaufen (dabei außer Acht lassend die Verluste beim Speichern).

Technisch sollte dies recht einfach umsetzbar sein (zB durch entspr. Softwareupdates). Auch die Energiewende & optimale Energienutzung würden profitieren.

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Sehr geehrter Herr S.,

die Batterie aus dem Netz zu laden, um den Strom dann irgendwann zu verbrauchen, macht aktuell nur wenig Sinn. Erstens wird der Strom dadurch teurer – auch bei dynamischen Tarifen. Zweitens fährt die Batterie unnötige Zyklen, die mit Wirkkraftverlusten einhergehen.

Das Laden eines Batteriespeichers mit Netzstrom ist nicht verboten. Bei drohender Tiefentladung wird der Batteriespeicher auch aus dem Netz wieder auf den Minimalwert gebracht. Es kann jedoch zu Überlastungen und damit zusätzlichem Ausbaubedarf der Netze kommen, wenn Speicher ohne Rücksicht auf die technischen Grenzen des Stromnetzes eingesetzt werden. Wenn Strom "hin und her" bewegt wird, hat das Auswirkungen auf den Bilanzkreis, der wiederum mit Unsicherheit und Kosten verbunden ist.

Nach Jahrzehnten des politischen Stillstands befinden wir uns aktuell inmitten einer Umstellung von einem zentralen zu einem dezentralen und flexiblen Stromsystem. Dezentrale Speicher werden in Zukunft eine zentrale Rolle spielen, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten und die Versorgung auch in Zeiten mit weniger Solar- und Windenergie zu sichern. Die regulatorischen und technischen Bedingungen müssen so umgestaltet werden, dass sie eine Flexibilisierung des Stromverbrauches unterstützen und Effizienzgewinne ermöglichen.

Das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet zu diesem Zweck aktuell eine „Roadmap Systemdienlichkeit“. Sie soll aufzeigen, wie ein sicherer Netzbetrieb bei 100% Erneuerbaren gesichert werden kann. Die Ergebnisse werden im Sommer veröffentlicht. Auch Ideen wie Ihre für eine effiziente Nutzung von Batteriespeichern werden in diesem Rahmen diskutiert.

Einige zentrale Elemente zur Flexibilisierung haben wir bereits umgesetzt. Dazu zählt eine vorausschauende und integrierte Netzplanung, die Einführung dynamischer Stromtarife (von denen Sie bereits profitieren) und der zu Beginn des Jahres initiierte Smart-Meter-Roll-Out, mit dem wir die technischen Voraussetzungen schaffen. 

Ich bin optimistisch, dass wir mit einer intelligenten Planung und Gesetzgebung das Maximum aus der Energiewende herausholen können – damit künftig alle von zuverlässiger und günstiger Energie profitieren können.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum

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Sehr geehrter Herr H.

andere User*innen haben uns bereits darauf hingewiesen, dass sich die zitierte Antwort missverständlich liest.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu: die Zwischenspeicherung ist energiepolitisch sinnvoll (vgl. Beschluss vom 20. April 2021: https://www.ingrid-nestle.de/wp-content/uploads/2021/04/beschluss-strommarktdesign.pdf). Die Umsetzung gestaltet sich allerdings komplex.

Das EEG ist ein Instrument zur Förderung und Einspeisung von produziertem EE-Strom. Der Vergütungsanspruch besteht nach § 19 Abs. 3 EEG auch, wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz zwischengespeichert worden ist.

Eine Vergütung für Strom aus dem Netz ist, anders als die Einspeisung, nicht über das EEG abgedeckt. Beim Netzbezug fallen eine Reihe von Abgaben und Steuern (Netzentgelte, Stromsteuer, etc.) an. Damit es sich rechnet, den aus dem Netz bezogenen eingespeicherten Strom und später wieder ins Netz einzuspeisen, muss der Verkaufspreis die Preisdifferenz dieser Abgaben übersteigen.

Technisch wären zur Abrechnung zwei separate Stromzähler (oder separate bilanzielle "Konten" für Einspeisung von Netz- vs. PV-Strom) nötig. Auch der regulatorische Rahmen muss weiterentwickelt werden, da die Förderung voraussichtlich nicht über das EEG erfolgen kann.

 Der Zwischenbericht der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/erster-bericht-ueber-die-arbeit-der-pkns.pdf?__blob=publicationFile&v=4) enthält eine Reihe an Überlegungen, wie Speicherkapazitäten systemdienlich eingebunden werden können. Soll heißen: wir sind dran am Thema.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum

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