Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?

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Lisa Badum
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lara M. •

Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?

Der Entwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition sieht für Frauen folgendes vor:

- kein Recht mehr auf Intimität und Schutzräume (Toiletten, Krankenhaus, Gefängnis, Frauenhäuser...)
- keinen fairen Wettbewerb im Sport mehr
- keine Parität in Politik und Wirtschaft (durch Besetzung von Quotenplätzen durch biologische Männer)

wenn sich jeder Mann ohne weitere Kontrolle per Sprechakt zur Frau erklären kann.

http://fairplayfuerfrauen.org/gesetzentwuerfe-fdp-und-gruene/

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aus Überzeugung treten wir Grünen schon immer für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen ein, für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen oder im Alter und selbstverständlich auch für die geschlechtliche Selbstbestimmung. Wo Menschen das Recht auf ihre Selbstbestimmung verwehrt wurde oder wird, ist es unser politischer Auftrag als Grüne, ihre Stimme und politische Vorkämpferin zu sein. Ziel des Grünen Gesetzesentwurfs ist es, die Grundrechte aller Menschen unabhängig von deren geschlechtlicher Identität in vollem Umfang zu verwirklichen, indem die tatsächlich existente geschlechtliche Vielfalt akzeptiert wird – ohne dabei andere Gruppen zu benachteiligen. 

Wenn auf der Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes ein Geschlechtseintrag geändert wird, dann gilt dies selbstverständlich rechtlich mit allen damit zusammenhängenden Konsequenzen. Der Missbrauch von Gesetzen, z.B. der selbstbestimmten Personenstandswahl ist nie ganz auszuschließen. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hat jedoch gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag auch international nicht bekannt ist. Tausenden von Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht zu gewähren, weil einzelne Personen solche Regelungen z.B. für politische Wahlen missbrauchen könnten, steht in keinem Verhältnis zum Leiden der Personen, die um Anerkennung ihrer Persönlichkeit ringen. Er stigmatisiert trans- und intergeschlechtliche Menschen und ignoriert die vielen Hürden, mit denen diese in ihrer Lebensrealität konfrontiert sind. 

Die Umsetzung für die verschiedenen Lebensbereiche, z.B. im Sport, ist vielschichtig. Sie kann nicht auf bundespolitischer Ebene geregelt werden. Vollkommen klar ist, dass der Schutz von Frauen ohne Wenn und Aber gelten muss. Frauen müssen sich sicher und diskriminierungsfrei im öffentlichen Raum bewegen können. Dies schließt selbstverständlich auch trans* Frauen ein. Deshalb sind Schulen, Sportvereine, Schwimmbäder und andere öffentliche Einrichtungen dazu aufgefordert, ihre Angebote so zu gestalten, dass der Schutz für alle Frauen gewährleistet wird. Schutz zu gewährleisten heißt, konsequent die zu Schützenden in den Mittelpunkt zu stellen und die Hilfestrukturen zu stärken, sodass sie ihrem Schutzauftrag nachgehen können. Damit allen Menschen eine Teilhabe ohne Angst möglich ist, ist es wichtig, dass Toiletten, Umkleiden etc. gendersensibel gestaltet werden und geschützte Rückzugsräume zur Verfügung stehen. Viele Kommunen planen solche öffentlichen Orte inzwischen auf dieser Grundlage. Im Einzelfall muss immer vor Ort entschieden werden, welches Schutzbedürfnis für welche Person besteht, und wie dieses gesichert werden kann.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum 

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