Wie werden Sie in der kommenden Legislatur sicherstellen, dass Maßnahmen zur Digitalisierung nicht durch den einzelnen (auch öffentlichen) Arbeitgeber zur Arbeitsüberwachung missbraucht werden?

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Lisa Paus
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Frage von Eva S. •

Wie werden Sie in der kommenden Legislatur sicherstellen, dass Maßnahmen zur Digitalisierung nicht durch den einzelnen (auch öffentlichen) Arbeitgeber zur Arbeitsüberwachung missbraucht werden?

Sehr geehrte Frau Paus,
zum Hintergrund möchte ich Folgendes ergänzen: In meinem Bekanntenkreis, haben sich aufgrund der Pandemie neue, nun Digitale Arbeitsprozesse etabliert. Dabei wird jede Minute vom System geprüft, ob eine Bearbeitung durch den Mitarbeiter erfolgt ist. Nach 15 Minuten wird der Mitarbeiter telefonisch von der Führungskraft zur Erklärung kontaktiert.
Der Betriebsrat ist, wie jeder Bundesbehörde, schwach aufgestellt.
Gibt es Pläne zur Gesetztesänderung, des Bundesdatenschutzgesetzes?
Haben sie noch zusätzliche Tipps?

Zusatz: Sie haben ein Bundestagsmandat bereits inne. Was haben Sie die letzten 4 Jahre zur Vermeidung solcher Maßnahmen konkret unternommen? (Bitte 3. Bespiele)
Ich bedanke mich, für eine auf die Feagen eingehende Antwort bereits im Voraus.
MfG E. Schmidt

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Das Thema Beschäftigtendatenschutz ist schon lange auf der grünen Agenda (u.a. BT-Ds. 17/4853). Wir finden, dass Beschäftigtendatenschutz eine eigene gesetzliche Regelung braucht, um die dort typischen Risiken angemessen zu regulieren. In das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung darf grundsätzlich nicht tiefer eingegriffen werden, als es der Zweck des Arbeitsverhältnisses dies unbedingt erfordert. Für uns ist klar, dass die Kontrolle und Überwachung der Beschäftigten streng begrenzt werden muss. Hier gilt der Grundsatz, dass heimliche Überwachungen zur Leistungskontrolle nicht zulässig sind. 

im Bezug auf online vermittelte Arbeit haben wir das auch explizit im Wahlprogramm festgeschrieben. Dort heißt es: „Wir wollen mit klaren Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit einem starken Beschäftigtendatenschutz und einem digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften für Fairplay bei der Plattformökonomie und insgesamt in der digitalen Arbeitswelt sorgen.“ (S. 108).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Lisa Paus

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