Frage an Luise Amtsberg bezüglich Menschenrechte

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manuel S. •

Frage an Luise Amtsberg von Manuel S. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrte Frau Luise Amtsberg ,

Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass Menschen in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht sind, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist.

Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt damit das PsychKG – Gesetze und Verordnungen nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.

Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Schnackertz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, um deren Beantwortung uns Luise Amtsberg gebeten hat. Sie sprechen in Ihrer Frage ein wichtiges Thema an. Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich schon lange dafür ein, das Selbstbestimmungsrecht aller Menschen zu stärken und Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung sind schwere Grundrechtseingriffe, sie können also immer nur die allerletzte Möglichkeit sein, wenn keine andere, mildere Maßnahme möglich ist. Menschen in psychiatrischen und psychosozialen Krisen müssen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung gefördert werden. Das bedeutet auch, dass die behandelnde Ärztin versuchen muss, die auf Vertrauen und Einsicht gegründete Zustimmung des Patienten zu erreichen. Genau hieran mangelt es im psychiatrischen Alltag häufig, sei es aus Zeit- oder Personalmangel.

Behandlungen gegen deren Willen werden von vielen Patientinnen und Patienten oft als traumatisierend und entwürdigend erlebt, wie auch Sie das beschreiben. Zwangsmaßnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen, die streng kontrolliert werden müssen. Wir setzen uns daher seit langem für ein dauerhaftes Monitoring über Anzahl, Dauer und Durchführung von Zwangsbehandlungen ein, um Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwicklungen erkennen und korrigieren zu können.

Auch wenn es in den psychiatrischen Krankenhäusern inzwischen ein stärkeres Bewusstsein für den mit der Anwendung von Zwang verbundenen Grundrechtseingriff zu geben scheint, sind wir noch weit entfernt von einem Ende des Zwangs in der Psychiatrie. Deshalb sind weitere Anstrengungen nötig, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Betroffene in der Entscheidungsfindung zu unterstützen, anstatt ihre Entscheidung zu ersetzen. Maßgeblich ist, die psychiatrische-psychotherapeutische Versorgung so zu organisieren, dass stationäre Aufenthalte und Zwang von vornherein vermieden werden. Hierfür braucht es genügend psychotherapeutische Plätze ohne lange Wartezeiten und umfassende Angebote der akuten Krisenhilfe.

Auch die Krankenhäuser sind aufgefordert, ihre Behandlungskultur zu überprüfen. Dazu zählen verbindliche Personalstandards, zusätzliche Sitzwachen und Rückzugsräume in einer reizarmen Umgebung. Zudem wollen wir psychiatrische Krankenhäuser verpflichten, Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden Krisen eine Behandlungsvereinbarung anzubieten. So können Betroffene, wenn sie es möchten, gemeinsam mit ihrem Arzt oder ihrer Psychotherapeutin verbindlich festlegen, wie sie im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit behandelt werden möchten. Außerdem sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken regelmäßig an Deeskalationsschulungen teilnehmen. Besuchskommissionen sollen alle Formen der Unterbringung und der Zwangsbehandlung in Einrichtungen kontrollieren können unter Beteiligung von Betroffenen und Angehörigen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Amtsberg

 

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