Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?

Portrait von Lukas Benner
Lukas Benner
Bündnis 90/Die Grünen
100 %
27 / 27 Fragen beantwortet
Frage von Daniel A. •

Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?

Sehr geehrter Herr Benner,

Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.

Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.

Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.

Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..

Wie verantworten Sie dies?

Portrait von Lukas Benner
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.

Vielen Dank für ihre Frage, die ich gerne beantworte. 

Schon mit dem Solarpaket I, was am 15. Mai 2024 in Kraft getreten ist, dürfen Balkonsolaranlagen größer sein, müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert werden und können auch ohne moderne Stromzähler angeschlossen werden.  

Am 04.07.2024 haben wir außerdem das von Ihnen angesprochene Gesetz BT-Drs. 20/9890 verabschiedet.  Damit wird die Anbringung auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer grundsätzlich einfacher, denn Balkonsolar gilt künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme. Mieter*innen bekommen gegenüber Vermieter*innen endlich einen Rechtsanspruch, dass sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen. Für viele Mieter*innen ermöglicht das, bei der Stromrechnung jeden Monat Kosten zu sparen und ganz praktisch etwas für den Klimaschutz zu tun. Eine Überarbeitung des Technischen Regelwerks für Steckersolaranlagen durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) steht nun noch aus, ist aber bereits angekündigt.  

Klar ist, dass wir damit einen großen Schritt in Richtung klimaneutraler Stromerzeugung gehen und darüber hinaus auch einer Petition entsprechen, die im April 2023 über 100.000 Bürger*innen unterzeichnet haben. Sie haben zu Recht von der Politik gefordert, dass wir die Installation von Solarkraftwerken für Mieter*innen erleichtern. 

Mit freundlichen Grüßen 

Lukas Benner

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Lukas Benner
Lukas Benner
Bündnis 90/Die Grünen