Was ist der aktuelle Stand des Prüf-Antrags zum Verbot der Grauen Wölfe? In wessen Verantwortung befindet sich die Bearbeitung des Antrags derzeit? Gibt es eine Einschätzung der Erfolgschancen?

Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Josephine W. •

Was ist der aktuelle Stand des Prüf-Antrags zum Verbot der Grauen Wölfe? In wessen Verantwortung befindet sich die Bearbeitung des Antrags derzeit? Gibt es eine Einschätzung der Erfolgschancen?

Macit Karaahmetoglu
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.

vielen Dank für Ihre Fragen zur Prüfung eines Verbots von Vereinen der so genannten „Grauen Wölfe“. Die Prüfung von Organisationsverboten liegt bei bundesweit tätigen Vereinen im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Dieses befasst sich also auch mit dem besagten Prüfauftrag vom Jahr 2020. Zusammen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird Material zur Bewertung eines möglichen Verbots gesammelt. Über den aktuellen Stand solcher Verbotsüberlegungen gibt das BMI aber grundsätzlich keine Auskunft. Es bestünde sonst die Gefahr, dass potenziell betroffene Organisationen entsprechend agieren, um behördliche Maßnahmen zu umgehen. Ich kann daher keine Aussage treffen, wann abschließend über ein mögliches Verbot entschieden wird.

Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz die Organisationen der „Ülkücü-Bewegung“ einordnet, können Sie im letzten Verfassungsschutzbericht ab Seite 254 nachlesen: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Mit freundlichen Grüßen

Macit Karaahmetoglu, MdB

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