Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung?
Sehr geehrter Herr Karaahmetoğlu,
ich wende mich als Bürger aus Korntal-Münchingen an Sie. Ich verfolge mit großer Sorge die Beschlüsse zur Abschaffung der Telefon-AU und der Attestpflicht ab Tag 1.
Ich gehe extrem selten zum Arzt. Wenn es mich mit Fieber erwischt hat, musste ich stundenlang im Wartezimmer sitzen, nur um den Rat zu erhalten, mich auszuruhen. Die telefonische Krankschreibung war eine echte Erleichterung für Patienten, Ärzte und das Praxispersonal vor Ort.
Diese sinnvolle Neuerung abzuschaffen ist absolut praxisfern. Wenn die Bundesregierung diese Verschlechterung unseres Alltags beschließt, werde ich bei kommenden Wahlen konsequent Parteien wählen, die sich gegen diese Pläne stellen.
Wie werden Sie persönlich im Bundestag zu diesem Gesetzentwurf stimmen und was tun Sie, um die Überlastung der Arztpraxen in unserem Wahlkreis zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Leon A.
Sehr geehrter Herr. A.
bei der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Verbindung mit einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1 handelt es sich bislang nur um einen Vorschlag der Bundesregierung. Über die genaue Ausgestaltung wird voraussichtlich in den kommenden Monaten vor dem Jahreswechsel entschieden.
Wichtig ist, dass betriebliche und tarifliche Regelungen bestand haben oder neue Regelungen dieser Art auch eine Attestpflicht ab dem ersten Tag aufheben können. Im Gespräch ist auch weiterhin, die telefonische Krankschreibung durch eine Krankschreibung per Videosprechstunde zu ersetzen. Zudem heißt Krankschreibung ab Tag 1 nicht zwingend, dass diese am ersten Krankheitstag erfolgen muss.
Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung für diesen Fragenkomplex eine zufriedenstellende Lösung erarbeiten wird, die sowohl im Sinne der Erkrankten, der Arztpraxen als auch der Arbeitgeber funktionieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB
