Frage an Manfred Grund bezüglich Verbraucherschutz

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
88 %
/ 8 Fragen beantwortet
Frage von Oliver K. •

Frage an Manfred Grund von Oliver K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Grund.

Ich weiß, dass Ihre Fraktion dem Thema Cannabis-Legalisierung eher negativ gegenübersteht, das heißt ja nicht, dass Sie dazu keine andere Meinung haben.

Zunächst ein paar Fakten:
- Cannabis wird sowohl von Ärzten als auch anderen Wissenschaftlern als weit weniger gefährlich und v.a. weniger abhängig machend eingestuft als Alkohol oder Tabak, ein Verbot unter Legalität letzterer Substanzen ist somit unsinnig und auch das Argument Kulturdroge der beiden ist Unsinn, da Hanf in unserer Kultur weit länger verwurzelt ist; des Weiteren ist es falsch zu sagen im Gegensatz zu diesen werde Cannabis primär zum berauschen verwendet, umgekehrt ist das jedoch einer der Hauptgründe des Alkohol- und Tabakkonsums
- mit einer Legalisierung wird der Schwarzmark unterbunden und Konsumenten gelangen nicht an Dealer wirklich gefährlicher Drogen, außerdem könnten staatliche Kontrollen die Qualität prüfen und die Produkte besteuert werden; dadurch ergäben sich unzählige neue Arbeitsplätze
- die wegfallende Strafverfolgung bei den Konsumenten würden dem Steuerzahler Milliarden Euro ersparen
- die wegfallende Kriminalisierung führte zu besseren Präventivmaßnahmen, da sich mehr Leute die wirklich Hilfe brauchen outen könnten; dadurch können aber wiederum neue Erkenntnisse für medizinische Anwendungen gewonnen werden, da Konsumenten mit positiven Erfahrungen keine Angst mehr vor Strafverfolgung haben müssten
- Cannabis ist schon jetzt eine etablierte Volksdroge; allein im Kreis Nordhausen schätzungsweise kiffen mindestens 10% der Bevölkerung oder haben es schon einmal getan
- die aktuelle Politik zu dem Thema ist ein Relikt aus der Zeit der alten USA-treuen BRD, die sich einer Anti-Kommunismus-Kampagne anschloss u.a. von Ronald Reagan, das ist wohl kaum noch zeitgemäß

Was ist ihre Meinung dazu? Es gibt kein logisches Argument zur Beibehaltung der aktuellen Politik zu diesem Thema. Das werden ihnen viele Ärzte, Wissenschaftler und vor allem Richter bestätigen.

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kox,

Danke für die Frage, die ich jedoch kategorisch mit Nein beantworte. Ihre Überzeugung, „Es gibt kein logisches Argument zur Beibehaltung der aktuellen Politik ... Das werden Ärzte, Wissenschaftler und vor allem Richter bestätigen“ kann ich nicht teilen. Im Gegenteil: Ärzte warnen vor den Gesundheitsfolgen und das Bundesverfassungsgericht hat in der „Cannabisentscheidung“ vom 9. März 1994 ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Cannabisverbote anerkannt. Mit seinen Beschlüssen vom 29. Juni 2004 und 30. Juni 2005 hat das Bundesverfassungsgericht sogar seine früheren Entscheidungen zur Strafbarkeit in aller Deutlichkeit bestätigt und die Haltung des Gesetzgebers ausdrücklich gestärkt.
Denn was Sie nicht geschrieben haben: Cannabis dient als Einstiegsdroge. Und auch Cannabis führt zu starken gesundheitlichen Schäden. Nicht nur der Dauerkonsum, sondern bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis ist gesundheitsschädigend. Studien belegen: Selbst eine geringe Dosis kann schwerwiegende Angststörungen und in der weiteren Folge Realitätsverlust, Entpersonalisierung, Schwindel und paranoide Angststörungen auslösen. Langfristiger Konsum kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zur psychischen Abhängigkeit führen. Im Jahr 2010 haben 23.349 Personen wegen einer cannabisbezogenen Störung eine ambulante oder stationäre Therapie antreten müssen.
Richtig ist, die Zahl der Menschen, die Cannabis konsumieren, ist weiterhin besorgniserregend hoch. Schätzungen zufolge sind etwa 200.000 junge Menschen stark von Cannabis abhängig. Jegliche Bemühungen im Bereich der Prävention würden ad absurdum geführt, wenn der Besitz legalisiert würde.
Gegenüber 2004 hat sich der Cannabiskonsum 2011 bei den unter 21-jährigen Kindern und Jugendlichen von rund 15 auf knapp 7 Prozent mehr als halbiert. Wenn solche Erfolge bei den Jugendlichen vorliegen, setzte die Politik ein falsches Signal mit der Legalisierung der Droge Cannabis.
Ein wissenschaftliches Gutachten aus den Niederlanden aus dem Jahr 2008 bestätigt, dass die Einführung von Cannabisclubs der organisierten Kriminalität erheblichen Vorschub leistet, weil die Trennung der Märkte - das ursprüngliche Ziel der niederländischen Drogenpolitik - nicht funktioniert.
Eine sinnvolle Suchtpolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt mit seinen spezifischen, meist suchtstoffübergreifenden Problemen. Es geht um die Fragen der Entstehung von Sucht, der meist ein komplexes Geflecht aus Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen, Störungen im emotionalen Gleichgewicht oder Misshandlung zugrunde liegt.
Ziel der Suchtpolitik der Union ist es deshalb Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt zu stellen. Unser christliches Menschenbild geht vor allem vom freien unabhängigen Menschen aus. Denn wer abhängig ist, kann nicht frei über sein Leben entscheiden. Genau deshalb stehen wir zuerst für Prävention und im zweiten Schritt für Hilfe zum Ausstieg.
Cannabiskonsum ist kein Zeichen von Freiheit. Im Gegenteil: Er führt die Konsumenten in die Unfreiheit.
Die von mehr als 180 Staaten unterzeichneten Suchtstoffkonventionen der Vereinten Nationen verpflichten die Bundesrepublik Deutschland überdies, die Verwendung von Cannabis und anderen Suchtstoffen auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken sowie den Besitz, Kauf und Anbau für den persönlichen Verbrauch mit Strafe zu bewehren. Deshalb ist in Deutschland wie auch in anderen europäischen Staaten, die allesamt Vertragsstaaten der Suchtstoffkonventionen sind, der Verkehr mit Cannabis, dazu zählen insbesondere Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Abgabe, Veräußerung, Erwerb und Besitz von Pflanzen oder Pflanzenteilen, nach dem BtMG grundsätzlich strafbar. Hiervon umfasst ist auch der (Eigen-)Anbau.
Für mich sind das ausreichend logisch Argumente, Cannabis nicht freizugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Grund

Was möchten Sie wissen von:
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU