Im Koalitionsvertrag für NRW steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Was hat Ihre Partei dazu in den letzten 5 Jahren jenseits von Wahlkampagnenrhetorik unternommen?

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Marcel Hafke
FDP
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Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag für NRW steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Was hat Ihre Partei dazu in den letzten 5 Jahren jenseits von Wahlkampagnenrhetorik unternommen?

Im Koalitionsvertrag für das Land NRW steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Was hat Ihre Partei dazu in den letzten 5 Jahren jenseits von Wahlkampagnenrhetorik konkret unternommen? Was haben Sie konkret vor und wo kann man das nachlesen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Gerne gehe ich auf den Sachverhalt ein.

Wir stehen selbstverständlich zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag der NRW-Koalition und haben das darin formulierte Ziel auch weiterverfolgt: „Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben, auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen Wechsel (Doppelresidenz/Wechselmodell).“

Das Doppelresidenzmodell ist unserer Ansicht nach weiterhin nach erfolgter Trennung und/oder Scheidung der Idealfall. Im Jahr 2018 hat sich das Land Nordrhein-Westfalen, in diesem Fall unter Federführung von Familienminister Dr. Joachim Stamp, im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder mit dem Bund (JFMK) dafür eingesetzt, einen gemeinsamen Beschluss zum Doppelresidenzmodell zu fassen. Die Jugend- und Familienminister haben sich in der Folge im Mai 2018 auf Initiative NRWs auf den angehängten Beschluss auf den Seiten 17 und 18 geeinigt. Darin hat die JFMK das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium beauftragt, den entsprechenden Regelungsbedarf zu prüfen. Leider hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschlossen, keinen dahingehenden Gesetzentwurf erarbeiten zu wollen.

Wir freuen uns, dass die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP„gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen“ will (siehe Koalitionsvertrag der Ampelkoalition, Seite 103). Wir Freie Demokraten werden uns gerne konstruktiv an den entsprechenden Diskussionen und Verhandlungen beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Hafke

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