Frage an Marco Bülow bezüglich Finanzen

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Marco Bülow
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Frage von Rolf K. •

Frage an Marco Bülow von Rolf K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bülow,

meine Frau und ich haben im Jahr 2003 bei der Debeka Bausparkasse einen Bausparvertrag als reine Kapitalanlage mit 3% Zinsen und 1,5% Bonus abgeschlossen.
Mit Debeka-Schreiben vom 8. November 2016 werden wir gebeten,
bis zum 31.Dezember 2016 diesen Vertrag zuteilen zu lassen, da er bereits 10 Jahre zuteilungsreif sei.
Andernfalls würde vorsorglich ihrerseits die Kündigung zum 11. Mai 2017 ausgesprochen.
Hierdurch würde die Bonuszahlung (ca. 12.000 €) entfallen! – (Nötigung?)
Wir haben Widerspruch eingelegt und angeboten, den Vertrag spätestens zum Jahresende 2018 zu kündigen.- Dies wurde mit Debeka-Schreiben vom 18.November 2016 abgelehnt.
Würden wie den Vertrag bis zum Jahresende zuteilen lassen, würde
das Vertragsziel, bzw. der Vertragszweck nicht erreicht und uns ein Zins- und Bonusausfall in Höhe von ca. 7.450 € entstehen.
Da der Vertrag noch nicht bis zur vereinbarten Bausparsumme angespart ist,
das ist erst im Jahr 2018 der Fall, ist die Kündigung u. E. nicht rechtens.
- Dies ist auch mehrfach in den Medien publiziert worden.
Rechtssicherheit wird es vermutlich erst nach einem noch ausstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs geben.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 7. September 2016 einen
Beschluss zur Kündigung von Bausparverträgen gefasst.
Demnach soll der Gesetzgeber die Frage zugunsten der Bausparer regeln.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie uns mit Rat und Tat helfen können, bzw. wie wir uns jetzt verhalten sollten.
Für Ihre Mühen vorab herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Helga und Rolf Keller

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrte Frau Keller,
sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens der letzten Wochen erst jetzt eine Antwort erhalten.

Mein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bundestag bei der Umwelt-, Bau- und Entwicklungspolitik. Die Abgeordneten haben sich auf die verschiedenen Themenbereiche aufgeteilt, weil sonst eine sachverständige Diskussion und politische Arbeit nicht zu gewährleisten ist. Ich bin daher in dem von Ihnen angesprochenen Thema kein Fachexperte und habe mich an meinen Kollegen Manfred Zöllmer gewandt, der Berichterstatter der SPD-Fraktion für Bausparverträge ist. Nachfolgend lege ich Ihnen seine Antwort dar. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne nochmal direkt an Herrn Zöllmer wenden (manfred.zoellmer@bundestag.de):

Im aktuellen Niedrigzinsumfeld haben die Bausparkassen mit den alten Verträgen, die vor gut 20 Jahren geschlossen wurden und meist Zinsen um die drei Prozent haben, ein Problem. Die hoch verzinsten Alt-Verträge drücken die Erträge. Die Folge: Die Anbieter kündigen sie. Das machen sie aber nicht wie in der Vergangenheit, weil die Verträge überspart sind, sondern weil sie seit mindestens zehn Jahre zuteilungsreif sind. - Wie in Ihrem Fall.

Grundsätzlich können Bausparkassen Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme komplett angespart ist, wirksam kündigen. Ist der Vertrag, wie bei Ihnen, zwar zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart, ist eine Kündigung rechtlich zumindest wohl zweifelhaft. Das gilt auch, wenn der Bausparvertrag schon länger als zehn Jahre zuteilungsreif ist.

Nach Auffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe sind solche Kündigungen jedenfalls nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird - wie Sie schon wissen - Ende Februar 2017 zum Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren entscheiden. Dies gilt es abzuwarten. Auch hiernach wird man erst entscheiden, ob gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind.

Es wird empfohlen der Kündigung schriftlich zu widersprechen, wenn man an dem Bausparvertrag weiter festhalten will - was sie ja schon getan haben. Beharrt die Bausparkasse weiter auf der Kündigung, müssten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden - ggf. übernimmt das die Rechtsschutzversicherung, falls Sie rechtsschutzversichert sind. Rechtliche Beratung dürfen wir als Bundestagsabgeordnete nicht geben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele Informationen zu meinen politischen Inhalten finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow