Frage an Marco Bülow bezüglich Verkehr

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Marco Bülow
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Frage an Marco Bülow von Siegfried S. bezüglich Verkehr

Viele Menschen, besonders ortsfremde, wundern sich und fragen sich, warum man in Dortmund einen Riesenbogen um ganze Stadtteile herum fahren muss, d. h. warum man auf dem Autobahnring um Dortmund herum z.T. größere Entfernungen von einer Abfahrt bis zur nächsten fahren muss als im tiefsten Münsterland oder Sauerland.
Die Folge ist eine erhebliche Zunahme von Umwegverkehr durch verschiedene benachbarte, Stadtteile. Musterbeispiel dafür ist das "Autobahnkreuz" mit der Bezeichnung Dortmund/Witten. Man kann von dort aus schön nach Dortmund hinüberschauen, aber entgegen der Benennung nicht nach Dortmund hineinkommen. Man muss stattdessen an dem Richtung Dortmund geschlossenen Kreuz weiterfahren und noch einen Umweg von 6km oder mehr in der anderen Richtung durch dicht besiedelte Stadtteile fahren, um nach Do-Hombruch zu kommen. Sind das normale Standards für Entfernungen zwischen AS in Ballungsgebieten? Gibt es eine Berechnungsformel für Anschlussdichte und Umwegverkehr bei Autobahnen, besonders in Ballungsgebieten?
Auch viele Bürger aus dem Dortmunder Süden wären für eine Öffnung des genannten AB-Kreuzes dankbar, weil sie dann nicht mehr verbotenerweise durch Anliegerstraßen fahren müssten, durch die sie gar nicht wollen, aber mehr oder weniger gezwungen sind zu fahren, um zur nächsten AS zu gelangen, (zu der sie gar nicht hin wollen, aber mangels vernünftiger Alternativen hin müssen).
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich dazu eine sachliche Aufklärung erhalten könnte, die wenigstens in der Analyse der Lage über das bekannte Beharren auf dem status quo der Dortmunder Lokalpolitik hinausgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Stange

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Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Stange,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Verkehrssituation im Raum Dortmund. Sie wünschten Informationen zum Autobahnkreuz Dortmund/Witten und erkundigten sich nach möglichen Richtwerten zur Berechnung von Entfernungen zwischen Autobahnanschlussstellen. Wie wir ihnen in einem kurzen Zwischenbescheid geschildert hatten, haben wir zunächst weitere Informationen eingeholt, um ihre Anfrage sachgemäß beantworten zu können:

Ein Antrag auf Einrichtung einer neuen Anschlussstelle im Zuge der Autobahn A 45 zwischen dem AK Dortmund/Witten und der AS Dortmund-Süd wurde vom Land Nordrhein-Westfalen bisher nicht gestellt. Eine weitere Anschlussstelle könnte nur eingerichtet werden, wenn sie den Vorgaben des Fernstraßengesetzes genügen. Es muss daher gewährleistet sein, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt werden sowie Fernverkehrsrelevanz und Wirtschaftlichkeit einer neuen AS nachgewiesen sind.

Sie fragten ferner nach Berechnungsformeln zur Dichte von Autobahnanschlüssen in Ballungsgebieten. Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge sollen aus netzkonzeptionellen Gründen Anschlussstellen an Fernautobahnen wie der Autobahn A 45 mindestens 8 km Abstand voneinander haben. Aus den Anforderungen der wegweisenden Beschilderung beträgt der Mindestwert 2 km. Bei kleineren Abständen sind Sonderlösungen bezüglich der Wegweisung erforderlich, die immer mit schlechter Lesbarkeit und Erfassbarkeit der Standardlösung einhergehen und sich daher nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Sollte Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Mit freundlichem Gruß

Marco Bülow